Bürgeranfragen und Beschwerden

Formulare für Bürgeranfragen und Beschwerden
Bei auftretenden Luftverunreinigungen, Lärmemissionen oder Geruchsbelästigungen ist es für die betroffenen Bürger sehr schwierig abzuschätzen, ob konkret eine Überschreitung der jeweiligen gesetzlich zulässigen Grenzwerte vorliegt oder nicht. Für diese Fälle bietet die Internetplattform des Sachgebiets Immissionsschutz einige Formulare an. Diese sollen die Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Harz bei der konkreten Formulierung ihrer Anfragen oder auch Beschwerden unterstützen.

 

Vor einer Anfrage oder Beschwerde sollten jedoch einige Dinge beachtet werden:

  • Welche Rechte habe ich bei der Durchsetzung meiner Beschwerde und welche Rechtsgrundlage ist heranzuziehen?

  • Bevor der Kontakt zur Behörde hergestellt wird, sollte an erster Stelle jedoch der Kontakt zum Betroffenen hergestellt werden, denn durch das Reden miteinander ist das Problem vielleicht schon lösbar.

  • Bei der Formulierung einer Beschwerde ist zunächst zu klären "Was genau will ich".

    Soll die Behörde lediglich über einen tatsächlichen oder vermuteten Missstand informieren werden oder ist das Einschreiten der Behörde erforderlich, da konkrete Rechte verletzt wurden bzw. werden? Genügt ein Telefonat, eine Email oder ist ein formloses Schreiben notwendig?
    Zu bedenken ist auch, dass die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit wider besseres Wissen des Anzeigenden eine Straftat nach § 164 Strafgesetzbuch (StGB) bedeuten kann.

Ist die Entscheidung, eine Beschwerde bei der Behörde einzureichen, gefallen, so sollte diese möglichst detailliert sein.

Hierfür bietet das Sachgebiet Immissionsschutz folgende Formulare an:

 

Warum ist die Erhebung konkreter Daten bei Geruchsbeschwerden erforderlich?

Nicht jeder Geruch stellt im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine erhebliche Belästigung dar. So sind bis 10 % der Jahresstunden von Gerüchen in Wohngebieten und bis 15 % in Dorfgebieten nicht erheblich belästigend. Die konkrete Erfassung der Geruchsereignisse mittels Geruchserhebungsbogen erleichtert uns die Bewertung und Beurteilung des Sachverhalts und beschleunigt damit die Bearbeitung in Ihrem Sinne.


Womit muss ich rechnen, wenn ich eine Beschwerde eingereicht habe?

  • Das Umweltamt des Landkreises ist für die Bearbeitung nicht zuständig. In solchen Fällen nennt der Landkreis Harz die zuständige Behörde und unterstützt im Einzelfall auch eine zügige Bearbeitung.

  • Mein Antrag auf behördliches Einschreiten auf Grundlage des Immissionsschutzrechtes hat keinen Erfolg und wird abgelehnt. Dann steht der weitere Rechtsweg offen.

  • Hat mein Anliegen Erfolg, dann trifft die Behörde eine Anordnung gegen den Verursacher. Dieser hat jedoch die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.

Dass heißt, eine schnelle Abhilfe ist nur in wenigen Fällen möglich. Widerspruchs- und Klageverfahren können sich über Jahre hinziehen!

© Jürgen Bauer E-Mail