Gedenkstätten
Die heutige freiheitliche Grundordnung beruht auf wichtigen Grundsätzen wie dem Recht auf persönliche Freiheit, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Glaubensfreiheit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Dies war nicht immer so, das Demokratie und Toleranz gegenüber andersdenkenden Menschen oder gegenüber Menschen anderer Konfessionen und Kulturen mit anderen kulturellen Wert- und Lebensvorstellungen im Vordergrund staatlichen Handelns stand.
In der Zeit vom 1933-1945 prägten nationalsozialistische Gedanken, getränkt mit einer wahnwitzigen Rassenideologie und unstillbarem Größenwahn die aktuelle Staatspolitik. Die Folge waren u.a. Kriege, in denen Millionen von Menschen auf die Schlachtfelder gezwungen oder massenhaft umgebracht wurden. Zur Mahnung und Erinnerung an diese Zeiten entstanden Gedenkorte und -stätten, in denen über die Qualen der Opfer und die Verbrechen solcher Diktaturen berichtet wird.
Gedenkstätte für die Opfer des KZ Langenstein-Zwieberge
Mahn- und Gedenkstätte Veckenstedter Weg Wernigerode
Bonhoeffer Haus Friedrichbrunn
Es gibt aber auch Orte des Gedenkens und der Mahnung an andere Zeiten, wie z.B. die der DDR, die mit repressiven Mitteln andersdenkende
Bürger überwachte und das eigene Volk mit einem "antifaschistischen Schutzwall" daran hindern wollte, das Land zu verlassen. Dem wirtschaftlich maroden, mehr auf Pump lebenden Staat gelang es letztlich dann doch nicht, dem Massenexitus von 1989 zu verhindern. Im Herbst 1989 kam es zur friedlichen Revolution, die dann ein Jahr später die Wiedervereinigung ermöglichte. An mehreren Stellen wird den Ereignissen an dieser innerdeutschen Grenze gedacht.