Gesundheitliche Beratung für Prostituierte nach §10 Prostituiertenschutzgesetz
Gesundheitliche Beratung für Prostituierte nach §10 Prostituiertenschutzgesetz
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen.
Die Anmeldung erfolgt derzeit im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle.
Zu dieser Anmeldung muss eine Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung vorgelegt werden. Diese Beratung und die Ausstellung der Bescheinigung hierüber erfolgen in Halberstadt, Schwanebecker Straße 14 im Gesundheitsamt. Nach Anmeldung der Tätigkeit muss die gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholt werden, wenn die betreffende Person 21 Jahre oder älter ist. Personen, die jünger als 21 Jahre sind, müssen diese Beratung alle 6 Monate wiederholen.
Die Beratung im Gesundheitsamt wird nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten.
Für die Terminvereinbarung und auch für die Beantwortung weiterer Fragen zur Thematik wenden Sie sich bitte an:
Frau Schmidt, Madeleine: 03941/59706628, E-Mail: madeleine.schmidt@kreis-hz.de
Frau Schmolke, Anja: 03941/59702931, E-Mail: anja.schmolke@kreis-hz.de
Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokument, z.B. Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung
Nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert ist außerdem das Mitbringen des Impfausweises. Bei der Beratung werden neben den sexuell übertragbaren Krankheiten auch die impfpräventablen Erkrankungen angesprochen. Dabei ist der Impfausweis hilfreich.