Heizölverbraucheranlagen

Heizölverbraucheranlagen

Heizölverbraucheranlagen gehören zu den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, welche in einer entsprechenden Verordnung (AwSV) sowie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt sind.  Aufgrund dieser Gesetze ergeben sich für den Betreiber Pflichten, wie z. B. Anzeigepflicht, Prüf- und Überwachungspflicht sowie Pflicht zur Mängelbeseitigung.


Anzeigepflicht

Es ist eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz erforderlich. Anzuzeigen sind:

  • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
  • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1.000 l Heizöl („oberirdisch“ ist dabei auch die Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
  • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung einer Anlage.


Die Anzeige einer Heizölverbraucheranlage hat mindestens sechs Wochen vor Baubeginn zu erfolgen. Hierfür wird das ausgefüllte Anzeigenformular sowie eine Grundrissskizze vom Standort der Behälteranlage sowie der im Regelfall notwendigen Auffangwanne mit Bemaßung bei oberirdischen Anlagen benötigt. Bei unterirdischen Anlagen wird neben dem Anzeigeformular ein Lageplan mit Standort der Behälter und Trassenführung der Rohrleitung einschließlich Bemaßung benötigt.


Überwachungs- und Prüfpflicht

Der Betreiber hat die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren.

Weiterhin sind folgende Prüfzeitpunkte  und –intervalle zu beachten:

Beachten Sie bitte, dass Prüfungen nur durch zulässige Sachverständige durchzuführen sind. Diese übergeben neben dem Prüfbericht auch das „Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen“, welches an gut sichtbarer Stelle in der Nähe der Anlage dauerhaft anzubringen ist.

Ob sich Ihre Anlage in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet befindet, ist auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt unter https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete/ einsehbar. Weiterhin kann Ihnen diesbezüglich auch die untere Wasserbehörde des Landkreises Harz Auskunft geben.


Mängelbeseitigung

Werden bei Prüfungen durch einen Sachverständigen geringfügige Mängel festgestellt, hat der Betreiber diese Mängel innerhalb von sechs Monaten und durch einen Fachbetrieb beseitigen zu lassen. Erhebliche und gefährliche Mängel sind dagegen unverzüglich zu beseitigen.

Hat der Sachverständige bei seiner Prüfung einen gefährlichen Mangel festgestellt, hat der Betreiber die Anlage unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und, soweit dies nach Feststellung des Sachverständigen erforderlich ist, zu entleeren. Die Anlage darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn der zuständigen Behörde eine Bestätigung des Sachverständigen über die erfolgreiche Beseitigung der festgestellten Mängel vorliegt.


Auswahl der zugelassenen Fachbetriebe im Landkreis Harz
(nicht abschließend)

HEISAT                                                            Tel.: 03946 7736-0
Quedlinburg GmbH                                         Fax: 03946 773677
Schillerstr. 2                                                     Mail: info@heisat.de
06484 Quedlinburg

Niederlassung Thale                                        Tel.: 03947 954-0
Obersteigerweg 1C                                          Fax: 03947 95422
06502 Thale                                                     Mail: info@heisat.de

Ermlich & Gehrke GmbH                               Tel.: 03947 9320
Brückenstraße 24                                              Fax: 03947 93219
06502 Thale                                                      Mail: info@ermlich-gehrke.de


Zimmermann Entsorgung
GmbH & Co. KG                                              Tel.: 039483 974008 oder 974009
Tank- und Industrieservice                                Hd.: 0171 7959275 oder 0171 7959277
Am Mühlfeld 19                                                Mail: richter@zimmermann-gruppe.com
06493 Ballenstedt                                             Mail: buechsel@zimmermann-gruppe.com


Manfred Wallat Elektro GmbH 
                     Tel.: 05335 377
Bahnhofstr. 24                                                   Mail: s.wallat@elektro-wallat.de
38315 Schladen


Steffen Aust 
                                                   Tel.: 039459 7 69 00 oder 0160 8 27 74 64
Blankenburger Straße 24b
38899 Oberharz am Brocken OT Hasselfelde


Renè Fischer Recycling                                 
Tel.: 034976 18484
für Heizungsanlagen                                     Mail: fischer@oeltankentsorgung.info
Am Rittergut 7                                                     
06388 Wörbzig


TEG Tankschutztechnik                             
  Tel.: 03941 678571
und Entsorgung GmbH                                Mail: info@teg-tankschutz.de
Im Gewerbegebiet 11                                          
38315 Schladen


Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten

Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist grundsätzlich verboten.


Wichtig:

Heizölverbraucheranlagen, die am 05.01.2019 in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten vorhanden sind, sind vom Betreiber bis zum 05.01.2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik  hochwassersicher nachzurüsten.

Die Überschwemmungsgebiete sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt unter https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete/ einsehbar.



Ihr Ansprechpartner:

Frau Stock                             Tel.: 03941/5970-5705
                                             E-Mail: kristin.stock@kreis-hz.de

 

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Anzeigeformular Heizölanlage
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Übersicht über Fachbetriebe nach § 62 AwSV
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Heizölverbraucheranlagen - Betriebs- und Verhaltensvorschriften
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© Denny Sander E-Mail