Industrieabwasser
Industrieabwässer sind Abwässer die bei Produktionsprozessen in der Industrie entstehen. Diese Abwässer bedürfen in der Regel einer Vorbehandlung bevor diese in der öffentlichen Kläranlage (Indirekteinleitung) weiterbehandelt oder direkt in das Gewässer (Direkteinleitung) abgeleitet werden können.
Bei der unteren Wasserbehörde ist nach vorheriger Rücksprache eine wasserrechtliche Erlaubnis oder eine Indirekteinleiter-genehmigung zu beantragen.
Den Antrag für eine Indirekteinleitergenehmigung finden Sie hier.
Weitere Informationen sind unter https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/abwasser/industrieabwasser/ zu finden.
Ihre Ansprechpartner:
Herr Klimenta Tel.: 03941/5970-5748
E-Mail: stefan.klimenta@kreis-hz.de