BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr | Jugendamt

Kitakostenbeitragsbefreiung (Kita und Hort)

Rechtsgrundlage:

§ 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII in Verbindung mit §§ 82 bis 85, 87 und 88 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Die Gebührenbefreiung für oben genannten Bereich dient der finanziellen Entlastung des Kindes und seiner Eltern. Hierbei handelt es sich um eine "Kann-Regelung" und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Jugendhilfeträgers. Mit dem Besuch einer Kindertagesstätte soll das Kind in seiner Entwicklung pädagogisch gefördert werden.

Antragstellung:

  • Antrag auf Gebührenbefreiung einschließlich der dazu gehörigen Unterlagen
  • nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes ist gegebenenfalls ein Folgeantrag zu stellen beziehungsweise sollte einen Monat vorher eine Mitteilung an den zuständigen Mitarbeiter erfolgen


Die Antragsformulare erhalten Sie in allen Bürgerbüros des Landkreises Harz und im Jugendamt selbst. Des Weiteren stehen die Formulare am Seitenende zum Download bereit.

Antragsberechtigte:

Eltern des Kindes oder das alleinerziehender Elternteil mit beispielsweise:

  • geringem Einkommen
  • hohen Belastungen
  • Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgetzes, Wohngeld, Kinderzuschlag
  • nur Elterngeld

Für die Bestimmung der Einkommensgrenze gilt § 85 SGB XII. Ebenso bestimmt sich die Berechnung des Einkommens nach § 82 SGB XII. Soweit das zu berücksichtigende Einkommen die Einkommensgrenze übersteigt, ist die Aufbringung der Mittel in angemessenem Umfang zuzumuten (§ 87 SGB XII). Liegt das Einkommen unter der Einkommensgrenze, wird die Gebühr übernommen (§ 88 SGB XII).

Kontakt:

Buchstabe Telefonnummer Raum
A, J, N, S, V 03941/5970 2130 514
B, F, P 03941/5970 2125 515
C, E, G, I, L, M, O, Q, U 03941/5970 2135 515
D, R, W-Z 03941/5970 2129 514
H, K, T 03941/5970 2121 506

 

Sie erreichen uns per E-Mail: kita1@kreis-hz.de

Besucheranschrift: Landkreis Harz • Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen • Kurtsstraße 13 • 38855 Wernigerode
Postanschrift: Landkreis Harz • Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen • Postfach 15 42 • 38805 Halberstadt

Eine persönliche Antragsannahme inklusive Beratung ist nur am Sitz in Wernigerode möglich. In der Schwanebecker Straße 14 in Halberstadt werden Anträge ausschließlich ohne weitere Prüfung auf Vollständigkeit entgegengenommen. Eine Beratung oder ähnliches ist dort nicht möglich.