Kulturförderung im Landkreis Harz
Die Kulturförderung genießt im Landkreis Harz einen hohen Stellenwert. Die Vereine und Kulturschaffenden des Landkreises bzw. die Organisatoren von Kulturveranstaltungen und Events in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzugen eine finanzielle Förderung beim Landkreis beantragen.
Grundvoraussetzung ist vor allem das Vorliegen des kreislichen Interesses. Des Weiteren wird eine angemessene Eigenmittelbereitstellung erwartet. Die Beteiligung der zuständige Stadt/Gemeinde an dem Projekt ist wünschenswert.
Die Beantragung ist nicht an eine Stichtagsregelung gebunden. Die Gewährung von Fördermitteln kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen. Der Umfang der Fördermittel hängt von den Möglichkeiten des Kreishaushaltes ab.
Neben der Gewährung von Zuschüssen kann auch projektspezifisch eine organisatorische und/oder koordinierende Unterstützung auch beantragt werden. Über die Möglichkeiten und Formalitäten der Förderung beraten wir Sie gern. Die Kulturfördermittelrichtlinie des Landkreises sowie der Antrag sind als PDF downloadbar. Anträge können jederzeit gestellt werden und sind zu richten an:
Landkreis Harz
Fachbereich Strategie und Steuerung
Fachdienst Standortförderung,Tourismus und Kultur
Herrn Matthias Meißner
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Tel. 03943 632109
matthias.meissner@kreis-hz.de
Die Fördermittelrichtlinien und Fördermittelanträge des Landes können unter folgender Adresse gedownloadet werden. Achten Sie bitte darauf, dass bei der Auswahl der Fördermittelprogramme Ihr Projekt auch inhaltlich mit dem Programm überein stimmt. Der Landkreis wird Sie hier im Bedarfsfall auch gern beraten. Die Anträge sind in dreifacher Ausfertigung über den Landkreis (oben genannte Anschrift) beim Landesverwaltungsamt, Referat Kultur, Am Kirchtor 8 in Halle einzureichen.
Sondermeldung:
Zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen stellt der Bund bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen können Fördermittel des Sonderfonds beantragen. Dabei gibt es zwei Module: eine Wirtschaftlichkeitshilfe und eine Ausfallabsicherung.
Alle weiteren Informationen gibt es unter: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de Für Interessenten ist eine deutschlandweite Hotline geschaltet: 0800 6648430.