Veterinäramt appelliert an sorgsamen Umgang mit Hausschweinen

Das Veterinäramt appelliert an sorgsamen Umgang mit Hausschweinen

Erstmals wurden am 15. Juli im Nachbarbundesland Brandenburg Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinbeständen festgestellt. Das Friedrich-Löffler-Institut als nationales Referenzlabor bestätigte diesen amtlichen Verdacht.
Bei Wildschweinen wurde die ASP in Deutschland erstmalig bereits am 10. September 2020 diagnostiziert.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere, ansteckende Allgemeinerkrankung der Haus- und Wildschweine. Sie ist unheilbar und verläuft fast immer tödlich. Die Erkrankung wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt durch den Menschen über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) oder Futtermittel übertragen. Eine indirekte Übertragung über in der Natur entsorgte Lebensmittel, die nicht erhitztes Schweine- oder Wildschweinfleisch enthalten ist auch möglich. Bei ASP handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung im Tiergesundheitsgesetz und in der Schweinepest-Verordnung geregelt ist. Das Virus ist sehr langlebig und überlebt bei Zimmertemperatur gute vier Monate.
Bislang gibt es noch keine vorbeugende Impfung.

Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen und andere Tierarten nicht ansteckend oder gefährlich. Selbst bei einem Verzehr von infiziertem Schweinefleisch besteht für den Verbraucher keinerlei Gesundheitsrisiko.

Ein Schutz für den Tierbestand ist ausschließlich über gute Biosicherheitsmaßnahmen, Achtsamkeit und die Einhaltung von Hygiene erreichbar. Alle gewerblichen und Kleinstschweinehalter sollten unbedingt ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut auf den Prüfstand stellen und gegebenenfalls verschärfen. Der direkte und indirekte Kontakt zwischen Wildschweinen und Hausschweinen muss unbedingt vermieden werden (zum Beispiel wildschweinsichere Einzäunung des Stallgebäudes, Futterlagers und so weiter). Betriebsfremden Personen ist kein Zutritt zu den Schweineställen zu gewähren. Beim Betreten und Verlassen des Stalles sollten stets die Oberbekleidung und das Schuhwerk gewechselt werden. Das Verfüttern von Küchenabfällen an Schweine ist grundsätzlich nicht gestattet. Freilandhaltungen sind einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt.

Auch Spaziergänger und Wanderer können ihren Beitrag leisten und darauf achten, dass Speisereste von der zünftigen Rastpause, insbesondere die beliebten Wurstwaren wie Knacker, Salami oder rohe Schinken nicht zurückbleiben.

 

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PI_2021_287_Achtsamkeit-im-Landkreis_Harz_im_Umgang_mit_Hausschweinen .pdf
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© Annekathrin Degen E-Mail

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