Geflügel muss weiterhin kreisweit im Stall bleiben
Im Landkreis Harz gibt es bei der Geflügelpest vorerst keine Entwarnung für Geflügelhalter. Bis auf Weiteres gilt die am 28. Januar 2026 vom Kreisveterinäramt erlassene Aufstallungsanordnung im gesamten Landkreis Harz.
Demnach sind Hühner aller Art, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse bis auf Widerruf in sicheren Ställen oder in geschützten Bereichen unterzubringen. Außerdem müssen Geflügelhalter entsprechende Hygienemaßnahmen einhalten. Das soll die Tiere vor dem Eindringen von Wildvögeln schützen und die Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern. Es gilt zudem ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen mit Geflügel jeglicher Art.
Erst am 9. März wurde der Verdacht der hochpathogenen aviären Influenza (H5N1) im Wildvogelbereich bei einem Kormoran in der Gemarkung Ilsenburg in den Untersuchungen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin Sachsen-Anhalt und beim Friedrich-Loeffler-Institut amtlich bestätigt.
Beinahe zeitgleich bestätigten Laboruntersuchungen einen weiteren Ausbruchsherd der Geflügelpest im Wildvogelbereich in der Gemarkung Wernigerode.
Die Lage ist nach Einschätzung des Veterinäramtes weiterhin angespannt.
Bürger und Geflügelhalter, die kranke oder tote Wildvögel oder Geflügel vorfinden, wenden sich bitte zu den Sprechzeiten an das Veterinäramt des Landkreises Harz: telefonisch unter 03941 5970-4489 oder per E-Mail an tierseuche@kreis-hz.de.



