Pressemitteilungen des Landkreises Harz

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Lockerung bei Stallpflicht und Taubenausstellungen: was nun gilt

Ab April darf Geflügel jeder Art (Hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) wieder ins Freiland. Einzige Voraussetzung: insgesamt werden nicht mehr als 50 Tiere gehalten.

Es gilt zudem weiterhin ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen mit Geflügel jeglicher Art, jedoch sind Veranstaltungen mit ausschließlich Tauben wieder möglich. Das regelt die neue zum 1. April inkrafttretende Allgemeinverfügung des Landkreises Harz.

Trotzdem sind alle Geflügelhalter angehalten, weiterhin strikte Hygienemaßnahmen einzuhalten. Denn nach wie vor gibt es Nachweise des Virus in Wildvögeln, so bei einer Graugans, die am 19.03.2026 in Dingelstedt und bei einer Saatgans, die am 22.03.2026 in Schlanstedt gefunden wurden.

Die Lage ist nach Einschätzung des Veterinäramtes weiterhin angespannt. Auch das Friedrich-Löffler-Institut kommt in seiner aktuellen Risikoeinschätzung vom 06.03.2026 zu dem Schluss, dass im Februar eine erneute Zunahme der Fallzahlen bei Wildvögeln zu beobachten war und empfiehlt daher:

„Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügelhaltende gesetzlich verpflichtet. Im Umfeld von Fundorten mit Häufungen von HPAIV-infizierten Wildvögeln ist eine risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel zu empfehlen. In diesen Regionen sollten Hunde angeleint und der Freilauf von Katzen eingeschränkt werden“

Bürger und Geflügelhalter, die kranke oder tote Wildvögel oder Geflügel vorfinden, wenden sich daher bitte zu den Sprechzeiten an das Veterinäramt des Landkreises Harz: telefonisch unter 03941 5970-4489 oder per E-Mail an .