Örtliches Teilhabemanagement

Das Örtliche Teilhabemanagement (ÖTHM) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am sozialen Leben.
Es wird vom Land Sachsen-Anhalt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
In unserem Flyer finden Sie ausführliche Informationen über das Projekt.





Informationen in Leichter Sprache finden sie im Download-Bereich.

 

 

INKLUSIVE TEILHABE FÖRDERN

Das Örtliche Teilhabemanagement startete im April 2023 in eine neue Förderphase und wird gefördert aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds Plus.

Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen Leben zu fördern. Die Teilhabemanagerinnen beschäftigen sich mit den Themen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Kultur, Mobilität, Tourismus und Wohnumfeld.

NEWSLETTER ÖRTLICHES TEILHABEMANAGEMENT

Zu unserem Newsletter können Sie sich gerne über das Formular anmelden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte einscannen und an  schicken.

Der Newsletter erscheint vier Mal im Jahr. Die ausführlichen Artikel finden Sie bei uns auf der Internetseite.

HANDLUNGSKONZEPT LANDKREIS HARZ

Das Handlungskonzept vom Landkreis Harz 2020 soll Inklusion und Barrierefreiheit im Landkreis vorantreiben. Durch Beschluss des Kreistages im Jahr 2020 ist das Örtliche Teilhabemanagement und der Landrat damit beauftragt das Handlungskonzept umzusetzen. 

TEILHABEMANAGER

Bildung / Teamkoordinator und Sachgebietsleiter

Michael Reichel
Telefon: 03941 5970-4502
E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

Gesundheit und Wohnumfeld

Esther Jödecke
Telefon: 03941 5970-4506
E-Mail:

Kultur, Tourismus und Mobilität

Uta Müller
Telefon: 03941 5970-4508
E-Mail:

Arbeit

Nadine knöchel
Telefon: 03941 5970-4599
E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

 

Die Sprechstunde ist montags von 9-11 Uhr.

Oder Sie machen einen Termin im Internet. Hier finden Sie die Online-Terminvereinbarung.

Hier besuchen Sie uns:

Landkreis Harz Sozialamt
Kurtsstraße 13
38855 Wernigerode

So kommen Sie mit dem Auto zu uns:

Sie fahren über die B244 in Richtung Wernigerode. Sie biegen dann in den Dornbergsweg ab. Anschließend fahren Sie im Kreisel die erste Ausfahrt in die Kurtsstraße ab. Der Kundenparkplatz mit einem behindertengerechten Parkplatz ist vor dem Gebäude. Wichtig: Sie geben in Ihr Navigationsgerät folgende Adresse ein: Im langen Schlage, 38855 Wernigerode

So kommen Sie mit dem Bus zu uns:

Vom Hauptbahnhof fahren Sie mit der Linie 201 bis zur Haltestelle "Im langen Schlage". Die Haltestelle ist nicht barrierefrei. Die Bordsteinkanten an den Übergängen sind nicht abgesenkt.

Eingang:

Der Haupteingang ist nicht barrierefrei.
Ein barrierefreier Eingang ist im Hintereingang.
Dafür müssen Sie um das Gebäude herum.
Da ist eine Tür, die sich automatisch öffnet.
Hinter dem Eingang befindet sich ein Fahrstuhl.
Fahren Sie mit dem Fahrstuhl in die 5. Etage.

Sie finden mich in folgenden Büro: 505 in der 5. Etage

Hier schicken Sie Ihre Briefe hin:
Landkreis Harz
Sozialamt Integration und Inklusion
Postfach 1542
38805 Halberstadt

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Neue Wege in der Lipödem Therapie

Was sich für Betroffene jetzt ändert

Lipödem ist eine chronische, schmerzhafte Fettverteilungsstörung, die vor allem Frauen betrifft. Typisch sind starke Schmerzen, Druckempfindlichkeit, Schwellungen und eine ausgeprägte Beeinträchtigung der Lebensqualität. Lange galten konservative Maßnahmen wie Kompressionstherapie und Lymphdrainage als einzige Behandlung – oft mit begrenztem Erfolg und hoher Eigenbeteiligung.
Doch nun hat sich die Versorgungslage grundlegend verändert: Die sogenannte LIPLEG-Studie, die im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchgeführt wurde, liefert erstmals belastbare Daten zur Wirksamkeit der Fettabsaugung (Liposuktion) bei Lipödem. Die Ergebnisse zeigen: Der Eingriff kann bei Patientinnen in allen drei Stadien der Erkrankung zu einer signifikanten Schmerzreduktion und einer Verbesserung der Lebensqualität führen.
Der G-BA hat daher am 17. Juli 2025 beschlossen, dass die Liposuktion künftig eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen wird – unabhängig vom Stadium. Der Beschluss steht noch unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium, wird aber voraussichtlich noch 2025 in Kraft treten.

Wichtig für Betroffene:

  • Eine konservative Behandlung über mindestens sechs Monate ist weiterhin Voraussetzung für die Kostenübernahme.
  • Der Body-Mass-Index (BMI) darf in der Regel 35 kg/m² nicht überschreiten.
  • Die Diagnose muss im sogenannten Vier-Augen-Prinzip gestellt werden, also durch zwei Fachärzte unabhängig voneinander.
  • Die Operation darf nur durch erfahrene Fachärzte in zertifizierten Einrichtungen erfolgen, die am Qualitätssicherungsverfahren teilnehmen.

Was bedeutet das für die Teilhabe – und für die Betroffenen selbst?
Für viele Frauen ist dieser Beschluss ein Durchbruch. Jahre- oder sogar jahrzehntelanges Leiden, unzählige Arztbesuche, das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden – das hat nun ein Ende. Die Entscheidung des GBA bedeutet für viele nicht nur Zugang zu einer wirksamen medizinischen Behandlung, sondern auch ein Stück zurückgewonnene Kontrolle über den eigenen Körper.
Es ist eine Anerkennung: Das Lipödem ist keine Frage der Disziplin oder „Einbildung“, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung, die nun auch systematisch behandelt werden darf – ohne dass Betroffene sich selbst verschulden oder hohe Summen zahlen müssen.
Für viele beginnt damit ein neuer Lebensabschnitt: mit mehr Beweglichkeit, weniger Schmerzen – und mehr Möglichkeiten, am sozialen, beruflichen und kulturellen Leben teilzuhaben.
Weitere Informationen zur LIPLEG-Studie: www.g-ba.de/lipleg-studie


Leichte Sprache

Lip-ödem: Neue Behandlung wird bezahlt


Lip-ödem ist eine Krank-heit mit mehr Fett am Körper.
Sie ist schmerz-haft und trifft vor allem Frauen.

Typisch sind:

  • starke Schmerzen
  • Druck-empfindlich-keit
  • Schwellungen
  • weniger Lebens-qualität

Diese Sachen halfen oft nur wenig und waren anstrengend:

  • enge Strümpfe oder Kleidung (das schwere Wort: Kompressions-therapie)
  • besondere Massage (das schwere Wort: Lymph-drainage)
Neue Studien
Die LIPLEG-Studie hat gezeigt:
Eine Fett-ab-saugung (das schwere Wort: Lipo-suktion) macht die Schmerzen besser.
Die Unter-suchung gilt für alle Stadien des Lip-ödems.
 

Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundes-ausschuss (G-BA) beschlossen:
Die Fett-absaugung wird künftig von den Kranken-kassen bezahlt – für alle Frauen mit Lip-ödem.
Der Beschluss muss noch geprüft werden.

Wichtig für Patienten

Zuerst muss eine andere Be-hand-lung (Kompression oder Massage) mindestens 6 Monate ausprobiert werden.
Der Body-Mass-Index (BMI) darf meist nicht höher als 35 sein.
Die Diagnose muss von zwei Fach-ärzten bestätigt werden.
Die Operation darf nur von erfahrenen Ärzten in zertifizierten Kliniken gemacht werden.

Was bedeutet das für die Frauen?

Für viele ist das ein großer Schritt.
Viele Frauen leiden schon Jahre, mussten oft zum Arzt und wurden nicht ernst genommen.

Jetzt gibt es:

  • Zugang zu einer Be-handlung
  • Mehr Kontrolle über den eigenen Körper
  • An-erkennung der Krankheit

Das Lipödem ist eine ernsthafte Krankheit, keine Frage von Disziplin oder Einbildung.

Die Behandlung wird nun ohne hohe Kosten möglich.

Viele Frauen können nun:

  • sich besser bewegen
  • weniger Schmerzen haben
  • wieder am sozialen, beruflichen und kultu-rellen Leben teilnehmen

Weitere Infos zur LIPLEG-Studie: www.g-ba.de/lipleg-studie