Örtliches Teilhabemanagement

Das Örtliche Teilhabemanagement (ÖTHM) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am sozialen Leben.
Es wird vom Land Sachsen-Anhalt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
In unserem Flyer finden Sie ausführliche Informationen über das Projekt.





Informationen in Leichter Sprache finden sie im Download-Bereich.

 

 

INKLUSIVE TEILHABE FÖRDERN

Das Örtliche Teilhabemanagement startete im April 2023 in eine neue Förderphase und wird gefördert aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds Plus.

Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen Leben zu fördern. Die Teilhabemanagerinnen beschäftigen sich mit den Themen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Kultur, Mobilität, Tourismus und Wohnumfeld.

NEWSLETTER ÖRTLICHES TEILHABEMANAGEMENT

Zu unserem Newsletter können Sie sich gerne über das Formular anmelden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte einscannen und an  schicken.

Der Newsletter erscheint vier Mal im Jahr. Die ausführlichen Artikel finden Sie bei uns auf der Internetseite.

HANDLUNGSKONZEPT LANDKREIS HARZ

Der Landkreis Harz setzt mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes für Inklusion und Barrierefreiheit ein wichtiges Zeichen für Teilhabe und Gleichberechtigung.

TEILHABEMANAGER

Bildung / Teamkoordinator und Sachgebietsleiter

Michael Reichel
Telefon: 03941 5970-4502
E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

Gesundheit und Wohnumfeld

Esther Jödecke
Telefon: 03941 5970-4506
E-Mail:

Kultur, Tourismus und Mobilität

Uta Müller
Telefon: 03941 5970-4508
E-Mail:

Arbeit

Nadine Knöchel
Telefon: 03941 5970-4599
E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

 

Die Sprechstunde ist montags von 9-11 Uhr.

Oder Sie machen einen Termin im Internet. Hier finden Sie die Online-Terminvereinbarung.

Hier besuchen Sie uns:

Landkreis Harz Sozialamt
Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt

 

So kommen Sie mit dem Auto zu uns

Das Örtliche Teilhabemanagement befindet sich im Landkreisgebäude, Schwanebecker Straße 14, 38820 Halberstadt.
Geben Sie diese Adresse bitte in Ihr Navigationsgerät ein.

Vor dem Gebäude stehen Parkplätze zur Verfügung.
Ein barrierefreier Parkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe des Eingangs.

 

So kommen Sie mit dem Bus oder der Straßenbahn zu uns

Ab dem Hauptbahnhof Halberstadt erreichen Sie uns mit der Straßenbahnlinie 1 sowie mit verschiedenen Stadtbuslinien.
Steigen Sie an der Haltestelle „Schwanebecker Straße“ aus.
Von dort sind es nur wenige Gehminuten bis zum Landkreisgebäude.

 

Eingang und Zugang

Der Eingang ist barrierefrei.
Ein Fahrstuhl bringt Sie in alle Etagen.

Wenn Sie in der 3. Etage aus dem Fahrstuhl steigen, halten Sie sich links.
Unsere Büros befinden sich in den Räumen: 3.411, 3.413, 3.423.

 

Hier schicken Sie Ihre Briefe hin:
Landkreis Harz
Sozialamt Integration und Inklusion
Postfach 1542
38805 Halberstadt

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Neues Gesetz zum Inklusiven Arbeitsmarkt: KoBa Harz unterstützt Unternehmen bei der Integration von Menschen mit Behinderung

Inklusion am Arbeitsplatz ist nicht nur ein gesellschaftliches Ziel, sondern auch eine Chance für Unternehmen, die von der Vielfalt und den Fähigkeiten schwerbehinderter Menschen profitieren können. Ab 2025 tritt das neue Gesetz zum Inklusiven Arbeitsmarkt in Kraft, das Unternehmen vor Herausforderungen stellt, die keine schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigen. Die Abgaben für Unternehmen, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, werden dann deutlich erhöht.

„Arbeitgeber, die 2024 aktiv werden und schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeitende einstellen, können diese zusätzlichen Kosten verringern oder sogar vermeiden“, erläutert Anita Denecke, Fachbereichsleiterin Aktive Leistungen bei der KoBa Harz in einer Pressemitteilung. Dies bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern fördert auch eine inklusive Arbeitskultur, die langfristig zu Innovation und betrieblichem Erfolg beitragen kann.

Derzeit beschäftigen etwa ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Unternehmen in Deutschland keine schwerbehinderten Menschen. Ab 2025 könnte dies zu einer unerwarteten finanziellen Belastung führen, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Die KoBa Harz unterstützt Unternehmen in der Region aktiv dabei, geeignete schwerbehinderte Mitarbeitende zu finden und zu integrieren.

„Wir betreuen rund 300 schwerbehinderte Menschen mit vielfältigen Kompetenzen, die bereit sind, einen wertvollen Beitrag zum Erfolg eines Unternehmens zu leisten“, betont Denecke. „Unser Arbeitgeberservice steht Betrieben zur Seite, um nicht nur die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 154 SGB IX und die Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX zu erfüllen, sondern auch die Vorteile der Inklusion in der Arbeitswelt zu nutzen.“ Inklusion fördert die Vielfalt im Unternehmen, steigert das Betriebsklima und bringt neue Perspektiven in den Arbeitsalltag ein.

Unternehmen, die schwerbehinderte Mitarbeitende einstellen möchten oder Fragen zur Beschäftigungspflicht haben, können den Service der KoBa Harz nutzen und sich individuell beraten lassen.


Kontakt KoBa:

Arbeitgeberservice KoBa Harz

Bettina Wittenberg und Elisabeth Krug

Regionalstelle Quedlinburg, Heiligegeiststr. 7
Telefon: 03943 5833-33
E-Mail: AGS@koba-jobcenter-harz.de


Text in Einfacher Sprache:

Neues Gesetz zum Inklusiven Arbeitsmarkt

Kommunale Beschäftigungs-Agentur - Abkürzung: KoBa.

Inklusion am Arbeitsplatz ist wichtig.

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichbehandelt werden.

Das betrifft auch Menschen mit Behinderung.

Ab dem Jahr 2025 gibt es ein neues Gesetz.

Unternehmen die keine Menschen mit Behinderung haben,

müssen eine Geld-Strafe zahlen.

Diese Geld-Strafe wird im Jahr 2025 höher.

Die KoBa Harz hilft Unternehmen im Landkreis Harz.

Die KoBa sucht Menschen mit Behinderung für die Unternehmen.

Die KoBa hilft auch bei der Integration.