Örtliches Teilhabemanagement

Das Örtliche Teilhabemanagement (ÖTHM) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am sozialen Leben.
Es wird vom Land Sachsen-Anhalt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
In unserem Flyer finden Sie ausführliche Informationen über das Projekt.





Informationen in Leichter Sprache finden sie im Download-Bereich.

 

 

INKLUSIVE TEILHABE FÖRDERN

Das Örtliche Teilhabemanagement startete im April 2023 in eine neue Förderphase und wird gefördert aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds Plus.

Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen Leben zu fördern. Die Teilhabemanagerinnen beschäftigen sich mit den Themen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Kultur, Mobilität, Tourismus und Wohnumfeld.

NEWSLETTER ÖRTLICHES TEILHABEMANAGEMENT

Zu unserem Newsletter können Sie sich gerne über das Formular anmelden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte einscannen und an  schicken.

Der Newsletter erscheint vier Mal im Jahr. Die ausführlichen Artikel finden Sie bei uns auf der Internetseite.

HANDLUNGSKONZEPT LANDKREIS HARZ

Der Landkreis Harz setzt mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes für Inklusion und Barrierefreiheit ein wichtiges Zeichen für Teilhabe und Gleichberechtigung.

TEILHABEMANAGER

Arbeit und Bildung 

Nadine Knöchel
Telefon: 03941 5970-4599
E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

Kultur, Tourismus und Mobilität

Uta Müller
Telefon: 03941 5970-4508
E-Mail:

 

Die Sprechstunde ist montags von 11-14 Uhr.

Oder Sie machen einen Termin im Internet. Hier finden Sie die Online-Terminvereinbarung.

Hier besuchen Sie uns:

Landkreis Harz Sozialamt
Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt

 

So kommen Sie mit dem Auto zu uns

Das Örtliche Teilhabemanagement befindet sich im Landkreisgebäude, Schwanebecker Straße 14, 38820 Halberstadt.
Geben Sie diese Adresse bitte in Ihr Navigationsgerät ein.

Vor dem Gebäude stehen Parkplätze zur Verfügung.
Ein barrierefreier Parkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe des Eingangs.

 

So kommen Sie mit dem Bus oder der Straßenbahn zu uns

Ab dem Hauptbahnhof Halberstadt erreichen Sie uns mit der Straßenbahnlinie 1 sowie mit verschiedenen Stadtbuslinien.
Steigen Sie an der Haltestelle „Schwanebecker Straße“ aus.
Von dort sind es nur wenige Gehminuten bis zum Landkreisgebäude.

 

Eingang und Zugang

Der Eingang ist barrierefrei.
Ein Fahrstuhl bringt Sie in alle Etagen.

Wenn Sie in der 3. Etage aus dem Fahrstuhl steigen, halten Sie sich links.
Unser Büro befindet sich in Raum: 3.423.

 

Hier schicken Sie Ihre Briefe hin:
Landkreis Harz
Sozialamt Integration und Inklusion
Postfach 1542
38805 Halberstadt

Downloads

Selbstbezeichnung - behinderter Mensch, Mensch mit Behinderung, behindert oder besonders- was sollen wir denn jetzt sagen?

Auf dem Bild ist ein Pärchen. Der Mann sitzt im Rollstuhl und die Frau steht neben ihm. Sie haben zwei kleinen Hund dabei.

Auswahl der richtigen Worte für eine inklusive Sprache

Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen: Der Begriff "behindert" ist kein Schimpfwort. Deshalb sollte er auch wieder in den Diskurs der Behinderten-Community integriert werden. Vielleicht haben Sie bereits Sätze wie "Ach, das war doch nicht so gemeint" oder "Mich stört das nicht" gehört. In solchen Fällen haben Sie möglicherweise Ausdrücke oder Formulierungen verwendet, die für Sie in Ordnung sind, jedoch für andere verletzend wirken können. Sprache spielt eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung von Inklusion, nicht nur in Bezug auf die Ansprache einer Person.

Selbstbezeichnung - was bedeutet das?
Die Selbstbezeichnung, also das Wort, das jemand wählt, um sich selbst zu beschreiben, kann verschiedene Aspekte wie Behinderung, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität umfassen. Selbstbezeichnungen sind wichtig, da sie nicht nur ein Gefühl der Zugehörigkeit vermitteln, sondern auch ein Bestandteil der Identität einer Person sind. Manchmal ist diese Selbstbezeichnung sogar ein entscheidender Faktor für die Akzeptanz der eigenen Person. Hinter einer selbst gewählten Bezeichnung steckt oft viel Kraft und manchmal sogar ein langjähriger Kampf. Daher ist es entscheidend, zuzuhören, nachzufragen und dann respektvoll mit der gewählten Bezeichnung umzugehen. Es ist in Ordnung, Fehler zu machen oder zunächst vielleicht nicht den richtigen Begriff zu verwenden, solange wir bereit sind, es danach besser zu machen.

Was nehmen wir daraus für uns mit?
Wie sich eine Person bezeichnet, ist absolut ihre Entscheidung und sollte immer respektiert werden. Wenn wir uns unsicher darüber sind, wie sich eine Person, mit der wir in Kontakt sind, selbst bezeichnet, sollten wir einfach nachfragen. Meistens signalisiert die Frage nach der Bezeichnung schon ein Interesse und hilft dabei, dass sich die Person dir öffnen kann.
Wer mehr zu dem Thema lesen möchte, kann die Kolumne von Katja Lüke in „Die neue Norm“ lesen. Frau Lüke ist selbst eine Frau mit Behinderung und erklärt, wie sie ihre Selbstbezeichnungen verwendet.
https://dieneuenorm.de/kolumne/mensch-mit-behinderung-behinderter-mensch-oder-was/


Text in einfacher Sprache:
Menschen mit Behinderung haben verschiedene Bezeichnungen für sich.

Manche Menschen nennen sich zum Beispiel:

  • Mensch mit Behinderung oder
  • behinderter Mensch.

Jeder Mensch darf das selbst entscheiden.

Autorin: Esther Jödecke