BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr | Umwelt

Wichtiges im Umgang mit Riesenbärenklau

© Koller, Eudorf

Der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) gehört zu den "invasiven Neophyten". Das sind nicht-heimische Arten, die in den letzten ca. 20 Jahren stark in Ausbreitung begriffen sind. Auch  im Landkreis Harz ist er fest etabliert und verbreitet sich zunehmend weiter.

Die Pflanze hat phototoxische Inhaltsstoffe. Kommt man besonders bei Sonnenschein mit ihrem Pflanzensaft in Berührung, kann es zu Hautreaktionen kommen, die an Verbrennungen erinnern. Riesenbärenklau sollte deshalb weder im Garten noch in der freien Landschaft angepflanzt oder ausgesät werden.

Die Art ist vor allem entlang von Fließgewässern beziehungsweise auf gestörten Standorten verbreitet. Auch durch unkontrollierte Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen in der Landschaft breitet sie sich weiter aus. Die Pflanze ist sehr widerstandsfähig und ihre Zurückdrängung äußerst schwierig. 

Dennoch ist es sinnvoll, den Riesenbärenklau an ausgewählten Standorten zu bekämpfen. Dies betrifft zum Beispiel Spielplätze, Bushaltestellen, Wander- und Radwege und andere öffentliche Plätze. Sofern hier die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, sollten die kommunalen Ordnungsämter entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Auch die Untere Naturschutzbehörde wird aktiv. Seit vielen Jahren werden Maßnahmen zur Bekämpfung des Riesenbärenklaus dort, wo er auf Naturschutzflächen die einheimische Flora verdrängt, ergriffen. Es ist durchaus bemerkenswert, dass es im Selketal nach 10 Jahren gelungen ist, den Riesenbärenklau fast ganz auszurotten. Hier sind dank der stetigen und kontinuierlichen Bekämpfungsmaßnahmen durch Mitarbeiter der OESEG in Aschersleben nur noch ganz wenige Einzelpflanzen vorhanden. Auch am Goldbach zwischen Birkental und Pfeifenkrug bei Blankenburg zeigen sich in Folge der Bemühungen der AFG erste Erfolge. Weitere große Flächen mit Riesenbärenklau gibt es im Landkreis zum Beispiel am Hohlebach bei Schlanstedt, im Dschungel bei Wernigerode oder am Bahnhof Drei Annen Hohne.

Die Naturschutzbehörde des Landkreises Harz führt kein Standort-Register zum Vorkommen vom Riesenbärenklau. Die Pflanzen sind nicht meldepflichtig. Jedoch gibt es ein vom Umweltministerium Sachsen-Anhalt gefördertes Naturschutzprojekt „Koordinierungsstelle für Neophyten (KORINA)“ (Kontakt: www.KORINA.info , katrin.schneider@ufu.de, 0345/ 202 6530), welches ein solches Kataster aufbaut, inclusive Melde-App. KORINA bietet sehr viele detaillierte Informationen auch zum Riesenbärenklau und zu seiner Bekämpfung.

Die Bekämpfung des Riesenbärenklau ist keine behördliche Pflichtaufgabe. Ein einheitliches Vorgehen gibt es daher nicht. Grundsätzlich gilt: Jeder Grundstückseigentümer ist gehalten, zur Beseitigung dieser problematischen Pflanze beizutragen.

Im öffentlichen Raum können darüber hinaus folgende Behörden im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig werden:

  • Ordnungsamt innerorts zur Gefahrenabwehr,
  • Unterhaltungsverbände an Gewässern,
  • Kreis-Straßenämter an Kreisstraßenklassen, Landesstraßenbaubehörde an Landes- und Bundesstraßen,
  • Naturschutzbehörde bei besonderer Gefährdung der Natur (z.B. Schutzgebiete, Orchideenstandorte o.ä.).

 

Eine vollständige Beseitigung der Pflanze aus unserer Umwelt wird aber nicht mehr möglich sein.

 

 

 

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KORINA 2013: Riesen-Bärenklau BürgerHinweise
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