Ansprechpartner in der Waffen- und Sprengstoffbehörde
Bei Fragen zu Waffen- und Sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie Auskünfte und Hinweise von den nachstehend genannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern.
Die Sachgebietsleiterin steht in allen Fragen zu Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten sowie zu allen Fragen rund um das Thema Schießstätten zur Verfügung. Sie erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Tel.: 03941 5970 - 4397
FAX: 03941 5970 - 4160
E-Mail: waffen@kreis-hz.de
Sie möchten eine WBK oder eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen oder Sie haben Fragen zu dem Bearbeitungsstand solcher Anträge? Dann nutzen Sie folgende Kontaktdaten:
Für die Anfangsbuchstaben der Nachnamen von A bis M Tel.: 03941/ 5970-4383
Für die Anfangsbuchstaben der Nachnamen von N bis Z Tel.: 03941/ 5970-4406
FAX: 03941 5970-4160
E-Mail: waffen@kreis-hz.de
Sie möchten einen Kleinen Waffenschein beantragen oder Sie haben Fragen hierzu? Dann nutzen Sie folgende Kontaktdaten:
Tel.: 03941 5970- 4407
FAX: 03941 5970 4160
E-Mail: waffen@kreis- hz.de
Sie haben Fragen zu Erbwaffenbesitzkarten, Schießerlaubnisse nach § 10 Waffengesetz oder zu Feuerwerken, dann nutzen Sie bitte an folgende Kontaktdaten:
Tel.: 03941 5970 - 4396
FAX: 03941 5970 - 4160,
E-Mail: waffen@kreis-hz.de
Unsere Formulare finden Sie hier: Formulare Waffenrecht; Formulare Sprengstoffrecht
Merkblätter: Waffen geerbt, was nun?
Selbstverständlich stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter während der Sprechzeiten und nach vorheriger Terminabsprache auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wo finden Sie uns?
In 38820 Halberstadt, Friedrich-Ebert-Straße 42, Dienstgebäude III, Zimmer 307a, 307 d, 309