Errichtung von Erdwärmeanlagen

Erdwärme oder geothermische Energie bezeichnet die vom flüssigen Erdinneren aufsteigenden Energieströme. Diese entstehen hauptsächlich, wenn radioaktive Elemente in der Erdkruste oder im Erdmantel zerfallen. Die Energie erwärmt das Gestein und die wasserführenden Schichten in der Erdkruste. Durch Nutzung dieser Energiequelle kann nahezu emissionsfrei und unabhängig vom Wetter Strom, Wärme oder Kälte erzeugt werden.

Die Errichtung einer Erdwärmeanlage ist grundsätzlich gemäß § 49 WHG anzeigepflichtig. Jedoch sind insbesondere Erdwärmesonden gem. § 8ff WHG erlaubnispflichtig.

Bereits in der Planungsphase können Sie bereits über das Geothermieportal standortbezogene Auskünfte zur prinzipiellen Eignung Ihres Grundstückes für eine Erdwärmeanlage aus wasserrechtlicher, geologischer und bergbaulicher Sicht einholen. Über dieses Geothermieportal sind dann die entsprechenden Anträge zu stellen.

Weiter Informationen rund um das Thema oberflächennahe Geothermie finden Sie in der Informationsbroschüre zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden.

Ihr Ansprechpartner:

Frau Janeck

Telefon: 03941 5970-5711
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