Gesamt·planung
Gesamt·plan·verfahren
Das Gesamt·plan·verfahren ist ein Vorgang im Sozial·amt.
Im Gesamt·plan·verfahren stellt ein Mitarbeiter fest:
- Sie bekommen Leistungen der Eingliederungs·hilfe.
oder
-
Sie bekommen keine Leistungen der Eingliederungs·hilfe.
Im Gesamt·plan·verfahren geht es um eine Person.
Diese Person ist der Antrag·steller.
Der Antrag·steller möchte Leistungen der Eingliederungs·hilfe haben.
Im Gesamt·plan·verfahren geht es darum:
Diese Person ist der Antrag·steller.
Der Antrag·steller möchte Leistungen der Eingliederungs·hilfe haben.
Im Gesamt·plan·verfahren geht es darum:
- Was braucht der Antrag·steller für Hilfe.
-
Damit der Antrag·steller am Leben teil·haben kann.
Es wird ein Gespräch geführt,
um rauszufinden was der Antrag·steller braucht.
Dieses Gespräch heißt:
Gesamt·plan·konferenz
An diesem Gespräch dürfen teilnehmen:
um rauszufinden was der Antrag·steller braucht.
Dieses Gespräch heißt:
Gesamt·plan·konferenz
An diesem Gespräch dürfen teilnehmen:
- Der Antrag·steller oder die Antrag·stellerin
- Der Träger der Eingliederungs·hilfe
- Eine Vertrauensperson (Der Antrag·steller darf die Vertrauens·person aussuchen.)
-
andere beteiligte Leistungs·träger (Wenn der Antrag·steller verschiedene Leistungen bekommt.)
Die Ergebisse vom Gesamt·plan·verfahren stehen in einem Formular.
Das Formular heißt:
Gesamtplan
Das Formular heißt:
Gesamtplan
Im Gesamt·plan steht:
- Wer war im Gesamt·plan·verfahren dabei?
- Welche Hilfen braucht der Antrag·steller?
- Welche Hilfen bekommt der Antrag·steller?
- Wann gibt es einen neuen Gesamt·plan?