Ersatzführerschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise: Ersatzführerschein beantragen ( Harz )
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Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
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Lichtbild in Papierform, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht - (keine digitalen Fotos)
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Wenn vorhanden, alte Nachweise zum Erwerb der Fahrerlaubnis (VK 30 – graue Karteikarte wurde im Zeitraum von 1968 bis 31.05.1982 ausgehändigt, mit dem Hinweis aufzubewahren)
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Sollte der Führerschein nicht im Landkreis Harz ausgestellt worden sein, fordern Sie bitte im Vorfeld bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift an. Die ausstellende Behörde sendet diese dann direkt an den Landkreis.
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ggf. Diebstahlanzeige
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Was sollte ich noch wissen?
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

