Aktueller Wohnort: Harz

Verlängerung der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie diese spätestens nach 10 Jahren verlängern lassen. Dabei weisen Sie nach, dass Sie immer noch die entsprechenden Bedingungen erfüllen.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten 
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Die Fahrt ist mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über eine Genehmigung für Personenbeförderungen mit Bussen in Deutschland.
  • Sie erfüllen alle Rechtsvorschriften über Busse sowie Fahrerinnen und Fahrer, zum Beispiel:
    • Geschwindigkeitsbegrenzer
    • Einhaltung der zulässigen Abmessungen
    • Einhaltung des zulässigen Gewichts
    • Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer
    • Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

100,00 EUR bis 1.456,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefgkostv/BJNR216800001.html
Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der Fahrzeuge ab.

Was sollte ich noch wissen?

Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt