Ausnahmegenehmigung zum Parken für Menschen ohne Hände oder Arme beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen beide Hände oder Arme fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen
- gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat
- das Parken auf Parkflächen mit zeitlicher Begrenzung, ohne dass Sie eine Parkscheibe auslegen müssen.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
Voraussetzungen
- Ihnen fehlen beide Hände oder beide Arme.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen in der Regel keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss danach verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Straßenverkehrsbehörde
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

