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Fischerprüfung ablegen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung dafür ist die bestandene Fischerprüfung. Die Termine für die Fischerprüfungen werden durch die zuständige Fischereibehörden festgelegt. Die Prüfung wird mindestens einmal jährlich durchgeführt. In der Regel finden 2 Prüfungen im Jahr statt und die Plätze sind begrenzt.

Die Fischerprüfung umfasst je 15 Fragen der Fachgebiete Gewässerkunde, Fischkunde, Gerätekunde und Rechtskunde, also insgesamt 60 Fragen, von denen Sie mindestens 75% innerhalb von 2 Stunden richtig beantworten müssen.

Für Kinder ab 8 Jahren und Bürgerinnen und Bürger, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Friedfischfischerprüfung zu erleichterten Bedingungen in Form eines Prüfungsgespräches ablegen. Diese Prüfungen werden von zahlreichen Anglervereinen abgenommen. Die Termine für die Prüfungen werden ebenfalls in der Online-Anwendung mitgeteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige untere Fischereibehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.

Voraussetzungen

  • Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen sie eine Teilnahme an einem amtlich bestätigten Vorbereitungslehrgang nachweisen. Der Beginn des Lehrgangs darf dabei grundsätzlich nicht länger als 18 Monate vor dem Prüfungstermin liegen und muss mindestens 30 Stunden umfassen. Er wird von Angelvereinen und Bildungsträgern angeboten.
  • Alternativ können Sie den theoretischen Teil der Lehrgänge als Onlinekurs absolvieren. Das heißt, die 22 Stunden umfassende Theorie kann von zugelassenen Anbietern entweder in Selbstlernkursen oder in Online-Präsenzkursen (als Videokonferenz) vermittelt werden. Der praktische Teil der Lehrgänge findet im Anschluss daran in Präsenzform statt, als 8-stündiger Praxistag. Onlinekurs und Praxistag können bei verschiedenen Anbietern absolvieren.
  • Sie müssen mindestens 11 Jahre alt sein.

Spezielle Hinweise: Fischerprüfung ablegen ( Harz )

Für künftige Angler bis zum vollendetem 18. Lebensjahr beträgt die Gebühr 30 Euro und ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 60 Euro.

Gebühr

Festbetrag von 55,00 EUR
Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr

Gebühr

Festbetrag von 60,00 EUR
Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr

Gebühr

Festbetrag von 25,00 EUR
Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Gebühr

Festbetrag von 30,00 EUR
Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Gebühr

Festbetrag von 5,00 EUR
Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Prüfungstermin wird spätestens 2 Monate vorher bekannt gegeben, bis vier Wochen vor der Prüfung müssen Sie sich bei der Fischereibehörde angemeldet und die Prüfungsgebühr bezahlt haben.

Spezielle Hinweise: Fischerprüfung ablegen ( Harz )

Antrag Fischerprüfung September 2026

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie in einem bestimmten Gewässer angeln möchten, brauchen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis, auch Angelkarte genannt.  Diese erhalten Sie bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Gewässers oder bei der Person, die das Fischereirecht gepachtet hat.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt