Als Mutter Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet sind, gibt das Sorgeregister Auskunft darüber, wer sorgeberechtigt ist.
Das zuständige Jugendamt kann dort Eintragungen vornehmen, wenn:
- Sie als Eltern eine Sorgeerklärung abgegeben haben
- ein Gericht Ihnen und dem Vater das Sorgerecht ganz oder in Teilbereichen gemeinsam übertragen hat
- ein Gericht Ihnen das Sorgerecht ganz oder in Teilbereichen entzogen oder auf den Vater übertragen hat
Teilbereiche des Sorgerechts können zum Beispiel betreffen:
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögenssorge
- Umgangsbestimmungsrecht
Das Jugendamt kann Ihnen bescheinigen, dass Sie vollständig oder in Teilbereichen sorgeberechtigt für Ihr Kind sind.
Diese Bescheinigung kann zum Beispiel bei Behördengängen, bei Banken oder bei medizinischen Behandlungen notwendig sein.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
-
Sie machen die folgenden Angaben zu Ihrem Kind:
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Name im Geburtsregister
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern ( Harz )
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes bzw. bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Kindesmutter. Im folgenden sind die Zuständigkeiten nach den entsprechenden Buchstabenbereichen aufgelistet:
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: A-Bo, KI Sachbearbeiterin: Frau Graser, Telefon: 03941 5970-5907, Raum: 3.316
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Br-Bz, C, D, E, F, Kb-Ki, O Sachbearbeiterin: Frau Zinn, Telefon: 03941 5970-2157, Raum: 3.316
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: G, Ha, Hi, Ho (ohne Hö), La-Li, Krö, Kru/Krü-Kz Sachbearbeiterin: Frau Schmalz, Telefon: 03941 5970-2142, Raum: 3.313
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Hö, Hp-Hz, I, M, N, P, Ra-Rad, Sachbearbeiterin: Frau Dörge, Telefon: 03941 5970-2150, Raum: 3.311
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: S, Lo, Ko (ohne Kö) Sachbearbeiterin: Frau Redlich, Telefon: 03941 5970-6418, Raum: 3.314
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Kn, Kö, Kra-Kro, Ku/Kü, Lu-Lz, U-Z Sachbearbeiterin: Frau Klapproth, Telefon: 03941 5970-5976, Raum: 3.313
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Ka, He, J, Q, Rae-Rz, T Sachbearbeiterin: Frau Müller, Telefon: 03941 5970-5909 Raum: 3.311
Faxnummer: 03941 5970-1363-64
Kontakt per E-Mail: beistandschaften@kreis-hz.de
Jugendamt
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern ( Harz )
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes bzw. bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Kindesmutter. Unter "An wen muss ich mich wenden" finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner.
Voraussetzungen
- Sie sind nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet.
- Sie verfügen über das alleinige Sorgerecht oder über das Sorgerecht in Teilbereichen.
Welche Gebühren fallen an?
Abgaben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
