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Änderungen an der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie grundlegende Änderungen in Ihrem Unternehmen genehmigen lassen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Erweiterung oder wesentlicher Änderung des Unternehmens 
  • geplanter Übertragung der Rechte und Pflichten der EU-Gemeinschaftslizenz
  • Übertragung der Betriebsführung

Geringfüge Änderungen, zum Beispiel bei den Beförderungsbedingungen, teilen Sie der zuständigen Behörde lediglich mit.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten 
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Es werden Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchgeführt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt

Voraussetzungen

  • Sie verfügen bereits über eine EU-Gemeinschaftslizenz.
  • In Ihrem Unternehmen finden grundlegende Änderungen statt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

100,00 EUR bis 1.456,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefgkostv/BJNR216800001.html
Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der Fahrzeuge ab.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt