Anzeigepflicht für Tiergehege
Anzeigepflicht für Tiergehege bei der Naturschutzbehörde des Landkreises
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiergehege wieder anzeigepflichtig.
Was ist ein Tiergehege ?
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere sonst wildlebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden. Folglich unterliegt die Haltung von z. B. Damwild, Wildschweinen, Papageien, Greifvögeln u. a. dieser Verpflichtung, während die Haltung von Nutztieren wie z. B. Schafen, Ziegen u. a. weiterhin nicht betroffen ist.
Wann besteht diese Anzeigepflicht ?
Die Anzeigepflicht mindestens einen Monat im voraus gilt für
- die Errichtung (Neubau) und
- die Erweiterung (Vergrößerung) sowie
- die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z. B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere).
Die Anzeigepflicht gilt auch für
- alle bereits bestehenden Tiergehege sowie
- für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z. B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war.
Wie und an wen erfolgt die Anzeige?
Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf einem Formular, das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises Harz in 38820 Halberstadt, Friedrich-Ebert-Straße 42 oder per E-Mail an umweltamt@kreis-hz.de zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen.
Wo bekomme ich das Formular ?
Das Formular ist im Anhang dieses Artikels erhältlich.
Eine fachliche Beratung kann über die Telefonnummer 03941 5970-5721, Frau Doreen Klinkenstein, erfolgen.
Hinweise:
- Die bei der Prüfung von Tiergehegen im LSA zu Grunde gelegten Haltungsbedingungen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz unter https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/internationaler-artenschutz-cites/anforderungen-an-die-halter-geschuetzter-tiere/anzeigepflicht-fuer-tiergehege-an-die-naturschutzbehoerden-der-landkreise/.
- Angaben zum aktuellen Schutzstatus der einzelnen Tierarten sind unter http://www.wisia.de/ zu erfahren.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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anzeige_tiergehege1.pdf |
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