Elterngeld

Elterngeld
 
•       gilt ab 01.01.2007

Anspruchsvoraussetzungen
 
Das Elterngeld erhält, wer
 
•    einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
•    mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
•    dieses Kind selbst betreut und erzieht,
•    keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt und
•    mit seinem zu versteuernden Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes den Betrag von 250 000 Euro für Alleinerziehende oder 500 000 Euro für Elternpaare nicht übersteigt.
 
Elterngeld erhalten auch:
 
•    Eltern, die ein Kind in Adoptionspflege nehmen,
•    Antragsteller, die ein Kind des Ehegatten oder Lebenspartners In den Haushalt aufgenommen haben,
•    der Vater eines nichtehelichen Kindes, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt und die von ihm erklärte Vaterschaftsanerkennung noch nicht wirksam oder die von ihm erklärte Vaterschaft noch nicht festgestellt ist.
 
Höhe des Elterngeldes
 
Das Elterngeld beträgt beim Vorliegen aller Voraussetzungen 67 Prozent des durchschnittlichen (Netto)Monatsverdienstes, der innerhalb der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes erzielt wurde.
 
Liegt das ermittelte Durchschnittseinkommen über 1 200 Euro wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 65 Prozent gemindert. Das Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro und höchstens in Höhe von 1 800 Euro monatlich gezahlt.
 
Ausführliche Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes Sachsen- Anhalt oder auf www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service.html (auch Berechnung möglich + Basiselterngeld und Elterngeld Plus).
 

Postadresse:

Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen
Elterngeldstelle
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt

Besucheranschrift:
Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen
Elterngeldstelle
Kurtstr. 13
38855 Wernigerode

 

Ansprechpartner:

Nachname des Kindes beginnt mit Telefonnummer Raum
B C D E F Q R T U V 03941/5970 2357 516
G I J S Sch St X Y Z 03941/5970 2351 507
K M N O P 03941/5970 2245 516
A H L W 03941/5970 2246 507
 
 
Fax:     03941/59 70 13 22 84
 
Den Elterngeldantrag und die entsprechenden Anlagen finden Sie hier. Diese sind unterteilt nach Geburten bis zum 31.08.2021 und ab dem 01.09.2021.
Symbol Beschreibung Größe
Infoblatt zum Elterngeld - Geburt bis 31.08.2021
0.6 MB
Infoblatt zum Elterngeld - Geburt ab 01.09.2021
0.7 MB
Antrag - Geburt bis 31.08.2021
0.4 MB
Antrag - Geburt ab 01.09.2021
0.5 MB
Anlage 1 - Erklärung zum Einkommen - Geburt bis 31.08.2021
0.1 MB
Anlage 1 - Erklärung zum Einkommen - Geburt ab 01.09.2021
0.1 MB
Anlage 2.1 - Bescheinigung Mutterschaftsgeldzuschuss - Geburt bis 31.08.2021
31 KB
Anlage 2.1 - Bescheinigung Mutterschaftsgeldzuschuss - Geburt ab 01.09.2021
31 KB
Anlage 2.2 Bescheinigung für Beamtinnen und Soldatinnen - Geburt bis 31.08.2021
35 KB
Anlage 2.2 Bescheinigung für Beamtinnen und Soldatinnen - Geburt ab 01.09.2021
0.1 MB
Anlage Corona-Pandemie Sonderregelung Elterngeld
41 KB

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