Kommunalabwasser
Als kommunales Abwasser wird das Abwasser bezeichnet, das in Wohngebieten und dazugehörigen Einrichtungen anfällt und vorwiegend menschlichen Ursprungs ist. Es muss vor der Einleitung in Gewässer in Kläranlagen behandelt werden. Man unterscheidet dabei öffentliche Anlagen (Anlagen eines Zweckverbandes) und nichtöffentliche Anlagen (private, grundstückseigene Anlagen) zur Ableitung und Behandlung des Abwassers. Für die Einleitung von Abwasser in Gewässer wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.
Die wasserrechtliche Erlaubnis kann mit Hilfe des des Formblattes beantragt werden.
Im Einzelfall sollte die Antragstellung vorab mit dem zuständigen Ansprechpartner abgesprochen werden.
Ihre Ansprechpartner:
für Kleinkläranlagen < 8,0 m³/d
Frau Peters Tel.: 03941/5970-5742
E-Mail: ulrike.peters@kreis-hz.de
Frau Kretzschmar Tel.: 03941/5970-5704
E-Mail: anja.kretzschmar@kreis-hz.de
Herr Michael Tel.: 03941/5970-5749
E-Mail: dirk.michael@kreis-hz.de
Herr Langner Tel.: 03941/5970-5794
E-Mail: andreas.langner@kreis-hz.de
für Kleinkläranlagen > 8,0 m³/d
Herr Reichardt Tel.: 03941/5970-5710
E-Mail: christopher.reichardt@kreis-hz.de
Herr Michael Tel.: 03941/5970-5749
E-Mail: dirk.michael@kreis-hz.de
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Einleitantrag Abwasser |
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