BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr

Kommunalabwasser

Kläranlage Rübeland

Als kommunales Abwasser wird das Abwasser bezeichnet, das in Wohngebieten und dazugehörigen Einrichtungen anfällt und vorwiegend menschlichen Ursprungs ist. Es muss vor der Einleitung in Gewässer in Kläranlagen behandelt werden. Man unterscheidet dabei öffentliche Anlagen (Anlagen eines Zweckverbandes) und nichtöffentliche Anlagen (private, grundstückseigene Anlagen) zur Ableitung und Behandlung des Abwassers. Für die Einleitung von Abwasser in Gewässer wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.

Die wasserrechtliche Erlaubnis kann mit Hilfe des des Formblattes beantragt werden.
Im Einzelfall sollte die Antragstellung vorab mit dem zuständigen Ansprechpartner abgesprochen werden.

 

Ihre Ansprechpartner:

für Kleinkläranlagen < 8,0 m³/d

Frau Peters               Tel.: 03941/5970-5742
                                 E-Mail: ulrike.peters@kreis-hz.de

Frau Kretzschmar      Tel.: 03941/5970-5704
                                 E-Mail: anja.kretzschmar@kreis-hz.de

Herr Michael              Tel.: 03941/5970-5749
                                 E-Mail: dirk.michael@kreis-hz.de

Herr Langner            Tel.: 03941/5970-5794
                                 E-Mail: andreas.langner@kreis-hz.de

 

für Kleinkläranlagen > 8,0 m³/d

Herr Reichardt            Tel.: 03941/5970-5710
                                  E-Mail: christopher.reichardt@kreis-hz.de

Herr Michael               Tel.: 03941/5970-5749
                                  E-Mail: dirk.michael@kreis-hz.de

 

 

Symbol Beschreibung Größe
Einleitantrag Abwasser
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