Niederschlagswasser
Das Niederschlagswasser, das aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, zählt zum Begriff Abwasser. Für die Einleitung dieses Niederschlagswassers kann eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.
Die wasserrechtliche Erlaubnis kann mit der unten stehenden Anträge für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer oder für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser beantragt werden.
Der Umfang der Antragsunterlagen ist vorab mit dem zuständigen Ansprechpartner abzustimmen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.
Ihre Ansprechpartner:
Herr Lindemann Tel.: 03941/5970-5726
E-Mail: burkhard.lindemann@kreis-hz.de
Frau Peters Tel.: 03941/5970-5742
E-Mail: ulrike.peters@kreis-hz.de
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Antragsformular Niederschlagswasser in Oberflächenwasser |
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Antragsformular Niederschlagswasser in Grundwasser |
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