Rechtsgrundlagen
Aufgabe des Immissionsschutzes ist, die Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen, wie Lärm, Staub und Luftschadstoffen, zu schützen. Die wichtigste gesetzliche Grundlage für den Immissionsschutz ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die darauf gestützten Durchführungsverordnungen (BImSchV).
Wichtige Vorschriften für die Durchführung des BImSchG sind "Allgemeine Verwaltungsvorschriften", wie
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
- Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm - TA lärm
Die Vorschriften des BImSchG und zugehörigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sind entscheidend bei:
- der Bearbeitung von Verfahren zur Errichtung, Inbetriebname und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen, für die der Landkreis zuständig ist
- nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, wenn für diese eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme in Baugenehmigungsverfahren vorgelegt werden muss
- der Bearbeitung von Bürgerbeschwerden
- Bauleitplanungen
- der Organisation gebündelter Stellungnahmen des Landkreises im Rahmen von Genehmigungsverfahren anderer Behörden.
Alle aktuellen Rechtsgrundlagen und weitere Informationen zum Immissionsschutz sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zu finden.