BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr | Landkreis | Umwelt
Teerölimprägnierte Hölzer
Auf Grund der Behandlung von Hölzern mit teerölhaltigen Substanzen, die als krebserzeugend eingestuft sind, besitzen diese Hölzer ein erhebliches Gefährdungspotenzial. Solche teerölimprägnierten Hölzer können z. B. Eisenbahnschwellen, Strommasten, Zäune, Baumstützen für die Landwirtschaft, Rebpfähle, Spundwände für Wasserwege sein.
Eine Wiederverwertung dieser Hölzer ist auf Grund chemikalienrechtlicher Vorschriften im privaten Bereich verboten. Hier ist zwingend eine Abfallentsorgung im Rahmen der Altholzverordnung vorgeschrieben. Im gewerblichen Bereich ist eine sehr eingeschränkte Wiederverwertung möglich. Nähere Informationen hierzu sind unter der Rubrik Chemikalienrecht/ Verwendungsverbot für besonders gefährliche Stoffe zu finden.
Kontakte
Landkreis Harz
Untere Abfallbehörde
F.-Ebert-Straße 41
38820 Halberstadt
Tel. 03941 5970-5760
Fax 03941 5970-5767
E-Mail: umweltamt@kreis-hz.de
Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi)
Braunschweiger Straße 87/88
38820 Halberstadt
Tel. 03941 6880-0
Fax 03941 6880-22
E-Mail: info@enwi-hz.de
Internet: http://www.enwi-hz.de/
Eine Wiederverwertung dieser Hölzer ist auf Grund chemikalienrechtlicher Vorschriften im privaten Bereich verboten. Hier ist zwingend eine Abfallentsorgung im Rahmen der Altholzverordnung vorgeschrieben. Im gewerblichen Bereich ist eine sehr eingeschränkte Wiederverwertung möglich. Nähere Informationen hierzu sind unter der Rubrik Chemikalienrecht/ Verwendungsverbot für besonders gefährliche Stoffe zu finden.
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