Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
Werden wassergefährdende Stoffe zum Beispiel durch Unfälle, Havarien, Sachbeschädigungen oder Unachtsamkeiten frei gesetzt, so ist der Betreiber verpflichtet dies der Unteren Wasserbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Anzeigepflichtig ist auch, wer das Austreten der wassergefährdenden Stoffe verursacht hat oder wer Maßnahmen zur Ermittlung oder Beseitigung wassergefährdender Stoffe durchführt.
Kontaktdaten für die Anzeige von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen:
Tel.: 03941/5970-5752
E-Mail: umweltamt@kreis-hz.de