Auftrag

Die Mitarbeiter unterstützen und koordinieren die kommunale Integrationsarbeit für Zuwanderer im Landkreis Harz im Rahmen folgender Aufgabenbereiche:

  • Netzwerkentwicklung, -ausbau,- pflege
  • Konzeptentwicklung, -überarbeitung
  • Verweisberatung
  • Ehrenamtsförderung
  • Einsatzplanung und Steuerung der Integrationslotsen
  • Projektakquise,- arbeit
  • Arbeitsgruppenarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Soziale Beratung, Bewegung, Begleitung
  • Integrationsmanagement
  • Interdisziplinäre Fallberatung

 

Die Arbeit basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit im Land Sachsen-Anhalt (Richtlinie Koordinierungsstellen Migration)
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur sowie zur Information und Aufklärung der einheimischen Bevölkerung in Bezug auf die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen (RL Willkommenskultur)
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe sowie zur interkulturellen Öffnung (Integrationsförderrichtlinie)
  • Aufnahmegesetz (AufnG); hier: Gesonderte Beratung und Betreuung gemäß § 2 Abs. 4 AufnG
  • Aufnahmegesetzesausführungsverordnung-AufnGAVO

Unser aktueller Flyer steht hier zum Download für Sie bereit.

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