BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr | _SystemArtikel

Versammlungsrecht

Versammlungsrecht

 

Anmeldung von öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel:

 

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde anmelden.
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, sollte aber bestimmte Informationen wie

  • Name und Zustell-Anschrift des Veranstalters
  • Name und Zustellanschrift des Versammlungsleiters,
  • Art und Gegenstand der Versammlung,
  • Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
  • die voraussichtliche Teilnehmerzahl
  • Art der Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
  • Telefon-Nr. des Veranstalters bzw. des Versammlungsleiters  
  • beinhalten.

       

Um eine reibungslosen Ablauf einer Versammlung zu gewährleisten, sollte der Veranstalter jedoch so früh wie möglich den Landkreis über die beabsichtigte Versammlung informieren, da die Durchführung der Versammlung ggf. von bestimmten Beschränkungen abhängig sein kann.

Haben Sie Fragen oder beabsichtigen Sie eine Versammlung im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Harz durchzuführen, wenden Sie sich bitte an den Landkreis Harz.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt des Landkreises Harz.

Landkreis Harz

Ordnungsamt

Friedrich-Ebert-Str. 42

38820 Halberstadt

 

Sie erreichen uns unter den nachstehenden Kontaktdaten:

Telefonnummer:               03941 5970-4402
Fax-Nummer:                   03941 5970-4160
W
egen einer technischen Störung nutzen Sie bitte bis auf weiteres folgende Faxnummer:
03941 5970 5630

E-Mail Kontakt:               
ordnungsamt@kreis-hz.de 

 

 

Rechtsgrundlage

Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge (Landesversammlungsgesetz - VersammlG LSA)