Sie befinden sich hier: Startseite » Landkreis » Landratsamt » Presse » Wappen » Wappen
BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr | Landkreis | Politik

Wappen Landkreis Harz

Wappen Landkreis Harz ©Landkreis Harz
Verwendung des Wappens nur mit schriftlicher Genehmigung des Landkreises Harz erlaubt.

Seit dem 3. Januar 2008 verfügt der Landkreis Harz über ein genehmigtes Wappen.

Die Gestaltung von Wappen, Flagge und Siegel für den Landkreis Harz war erforderlich, da diese neue Verwaltungskörperschaft aus der Fusion von drei bisher eigenständigen Landkreisen (Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode) entstand, deren Insignien mit dieser Fusion nicht mehr rechtsgültig sind.

Gebrauch des Wappens des Landkreises Harz

Das Wappen ist das Hoheitszeichen eines Landkreises und genauso wie das Namensrecht durch § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geschützt. Der Inhaber des Namensrechts (und damit der Verfügungsbefugnis über das Wappen) kann nach § 12 BGB die Benutzung des Wappen Dritten gestatten.

Der Gebrauch des Wappens ist grundsätzlich nur den Organen des Landkreises Harz erlaubt. Zudem ist jegliche Veränderung in Form und Farbe untersagt.  Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Landkreises Harz ist die Verwendung gestattet. Die Benutzung ist beim Landkreis Harz, Büro des Landrates, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt schriftlich zu beantragen.


Nachfolgend einige Erläuterungen zum neuen Kreiswappen, die im Wesentlichen aus den vom Heraldiker Jörg Mantzsch erarbeiteten Dokumentationen zum Wappen und zur Flagge des Landkreises Harz entnommen wurden.

Inhalte des neuen Wappens

Aus den früheren Landkreiswappen wurden wesentliche Inhalte in das neue Wappen aufgenommen. Das sind der silber-rot gespaltene Schild von Halberstadt, die Fische aus dem Wappen des ehemaligen Landkreises Wernigerode und die Kredenzmesser aus dem Wappen des Altkreises Quedlinburg.

So wurde ein gespaltener Schild beschlossen, dessen Blasonierung lautet: "Gespalten von Silber und Rot, vorn zwei zugewendete, steigende rote Forellen, hinten zwei schräg gekreuzte silberne Kredenzmesser mit goldenen Griffen".

Das Wappen des ehemaligen Landkreises Halberstadt geht auf das Wappen des Bistums Halberstadt zurück. Die Farbgebung wird auf dem Wappen wie folgt beschrieben: "Weiß ist die Unschuld, Rot (unschuldig vergossenes) Blut (des Märtyrers St. Stephani)"; so will die Legende die Farben im gespaltenen Schilde des Bistums Halberstadt deuten. Ein Stempelabschlag aus dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts trägt die Stempelumschrift "Sigillum Burgensium in Halberstat" und das Abbild des heiligen Stephanus, welcher vom Stift zum Schutzpatron des Bistums und des Doms auserkoren wurden und zu administrativen Zwecken auch durch die Stadt Halberstadt Verwendung fand.

Da die Grafschaft Wernigerode und das freie Reichsstift Quedlinburg dem Bischof unterstellt waren, bildeten die beiden Bistumsfarben (Rot und Weiß oder auch Silber) später auch die Unterlage für das Quedlinburger (Rot) und Wernigeröder Kreiswappen (Weiß/Silber).

Die Forellen haben ihren Ursprung im Wappen der Grafen von Wernigerode und werden zurück-geführt auf den kirchlichen Auftrag der Grafen von Wernigerode, die Gegend zu missionieren. Der Fisch als frühchristliches Symbol nimmt darauf Bezug, denn in der mythologischen Überlieferung trug ihn Petrus (der Fischer war) im Wappen.

In den zahlreich überlieferten Siegeln der Grafen von Wernigerode sind die Fische nicht als Forellen dargestellt. Diese Deutung erfolgte erst später durch Stadt und Landkreis Wernigerode, so dass heute von Forellen gesprochen wird.

Die Grafen von Wernigerode sind seit 1121 urkundlich nachweisbar. Das Wappen findet man erstmals als Siegelabdruck an einer Urkunde des Grafen Gebhard I. von Wernigerode aus dem Jahre 1239. Als 1429 das Geschlecht ausstarb, erwarben auf Grund einer Erbverbrüderung die Grafen von Stolberg den nördlich des Harzes liegenden Besitz.

Die Kredenzmesser aus dem Wappen des ehemaligen Landkreises Quedlinburg gehen auf das alte Reichsstift Quedlinburg zurück. Das Stift Quedlinburg wurde 936 anlässlich des Todes König Heinrichs I. von seiner Gemahlin Königin Mathilde gegründet, unter Mithilfe des Sohnes und späteren Kaisers Otto des Großen. Es diente als ottonisches Eigenkloster, Witwensitz und künftiges Überlieferungs- und Herrschaftszentrum der Familie; es war Ort zahlreicher Reichsversammlungen und Osterpfalz. Für die Aufnahme in das Stift war die Zugehörigkeit zum höheren Adel unbedingte Voraussetzung. 1698 erwarb Kurbrandenburg die Schutzherrschaft von Kursachsen, 1802 erhielt Preußen durch den Frieden von Lunéville die volle Souveränität über das Reichsstift.

Es war der Wunsch und der Beschluss der Vertreter aller Altlandkreise, Forellen und Kredenzmesser ins Halberstädter Wappenschild zu übernehmen.

Die Anordnung der grafischen Elemente im gespaltenen Schild erfolgt nicht zufällig, sondern in Anlehnung an das Wappen des Bistums (wie auch Landkreises) Halberstadt, das von Silber und Rot gespalten war.