Wasserbuch
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register, in welches Wasserrechte (soweit sie nicht nur einem vorrübergehenden Zweck dienen) eingetragen werden. Dieses umfasst Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen, Schutzgebiete sowie Duldungs- und Gestattungsverfügungen. Grundlagen für das Wasserbuch sind die § 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 103 Wassergesetz des Landes Sachsen- Anhalt (WG LSA).
Gemäß § 103 Abs. 5 WG LSA kann Jedermann auf eigene Kosten Auskunft aus dem Wasserbuch erhalten sowie einen beglaubigten Auszug aus dem Wasserbuch fordern (soweit diese keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten).
Ihre Ansprechpartner:
Frau Kretzschmar Tel.: 03941/5970-5704
E-Mail: anja.kretzschmar@kreis-hz.de
Frau Janeck Tel.: 03941/5970-5711
E-Mail: nadine.janeck@kreis-hz.de
Frau Eggert Tel.: 03941/5970-5713
E-Mail: yvonne.eggert@kreis-hz.de