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Harzkreis hebt die Stallpflicht für Geflügel auf

Im Landkreis Harz darf Geflügel ab 1. Mai wieder ohne Einschränkung an die Luft. Der Landkreis Harz hebt die am 31. März erlassene Aufstallungsanordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest auf.

Der letzte Nachweis des Virus der Aviären Influenza war am 22. März 2026 bei einer Saatgans in Schlanstedt und liegt damit mehr als fünf Wochen zurück. Zudem ist auch das Geflügelpestgeschehen in Deutschland rückläufig: So sind die Ausbrüche bei Hausgeflügel und die Fallzahlen bei Wildvögeln bereits im März 2026 leicht gesunken. Dieser Trend setzte sich auch im April weiter fort.

Nach der gestrigen Risikobewertung des Amtes für Veterinärwesen- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz kann sowohl die allgemeine Stallpflicht für Geflügelbestände jedweder Tierzahl, sowie das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art aufgehoben werden. Zuletzt galt die Stallpflicht noch für Geflügelbestände ab 50 Tieren.