Jahresabschluss 2025 der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) und der Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2025
Gemäß § 24 Anstaltsverordnung (AnstVO, GVBl. LSA Nr. 6/2004) hat der Verwaltungsrat der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR am 21.09.2026 auf der Grundlage des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen vom 23.06.2026 den Jahresabschluss 2025 festgestellt.
Der Verwaltungsrat hat nachfolgende Beschlüsse gefasst:
- Feststellung des Jahresabschlusses 2025
- in EUR- 1.1 Bilanzsumme 31.431.699,49 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 12.682.581,24 - das Umlaufvermögen 18.461.751,92 - den Rechnungsabgrenzungsposten 287.366,33 - den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag 0,00 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Stammkapital 50.000,00 - den Gewinn der Vorjahre 3.444.752,92 - den Jahresgewinn 264.082,43 - den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag 0,00 - die Rückstellungen 26.211.516,34 - die Verbindlichkeiten 1.461.348,64 1.2 Jahresgewinn 264.082,43 1.2.1 Summe der Erträge 18.038,943,30 1.2.2 Summe der Aufwendungen 17.774.860,87 - Behandlung des Jahresergebnisses
Der Jahresergebnis beträgt + 264.082,43 €. Der Verwaltungsrat beschließt, den Jahresgewinn in gleicher Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. - Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2025
Der Verwaltungsrat beschließt die Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2025.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Göken, Pollak und Partner Treuhandelsgesellschaft mbH, Bremen vom 23. Juni 2026
„Wir haben den Jahresabschluss der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR, Halberstadt, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften i. V. m. den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Anstalt zum 31. Dezember 2025 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 142 KVG LSA i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften i. V. m. den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Anstalt zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Anstalt zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Bremen, 23. Juni 2026“
gez. Pencereci gez. Tameling-Meyer
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Harz lautet:
„Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 23. Juni 2026 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses Beauftragten Göken, Pollak & Partner, Treuhandgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Bremen, die Buchführung und der Jahresabschluss 2025 der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR, Halberstadt, den gesetzlichen Vorschriften und der Unternehmenssatzung entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Unternehmens.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.
Halberstadt, den 16. September 2026“
gez. T. Schmidt
Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt
Der Jahresabschluss des Jahres 2025 liegt in der Zeit vom 02.11.2026 bis 10.11.2026 in der Geschäftsstelle der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR, Zimmer 1 b, Braunschweiger Straße 87/88 in Halberstadt, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
gez. Ingo Ziemann Halberstadt, den 30.09.2026
Vorstand

