Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe und deckt den grundlegenden Bedarf für Ihren Lebensunterhalt im Alter und bei dauerhaft und vollständiger Erwerbsminderung ab.
Wann können Sie eine Grundsicherung erhalten?
Entscheidend sind Ihr Alter, eine eventuelle Erwerbsminderung und Ihr Einkommen. Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und
- das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Einen Leistungsanspruch haben Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Auch das Einkommen und Vermögen nicht getrennt lebender Ehegattinnen und Ehegatten oder eheähnlichen Partnerinnen und Partnern muss angerechnet werden, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt.
Wieviel umfasst eine Grundsicherung?
Die Höhe Ihrer Grundsicherung orientiert sich am Bedarf. Der Bedarf umfasst
- den für Sie maßgebenden Regelsatz
- die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Eheleuten und eheähnlichen Partnerschaften jeweils anteilig),
- eventuell anfallende Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge
- gegebenenfalls Mehrbedarfe
- gegebenenfalls einmalige Bedarfe
- gegebenenfalls Übernahme von Beiträgen für die Vorsorge
- gegebenenfalls Bedarfe für Bildung und Teilhabe
- ergänzende Darlehen