Die Zulassungsstelle des Landkreises

Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten. Die Kreisverwaltung bleibt bis auf weiteres freitags geschlossen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Pressemitteilungen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
auf dieser Internet-Seite geben wir Ihnen nützliche Hinweise und einen kurzen Überblick über die Leistungen der Kfz-Zulassungsbehörde, die Sie in Anspruch nehmen können.
Egal, ob Sie ein neues Auto anmelden, ein Motorrad umschreiben, eine alte Zugmaschine außer Betrieb setzen oder ein historisches Kennzeichen für Ihren Oldtimer zugeteilt bekommen möchten: Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsbehörden, beantworten Ihre Fragen rund um die Zulassungsangelegenheiten Ihres Fahrzeuges.
Im Landkreis Harz sind derzeit rund 165.000 Fahrzeuge angemeldet und führen die Kennzeichen HZ, WR, QLB und HBS.
Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörden richtet sich nach dem Wohnortprinzip. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Harz haben, sind Sie also bei der Zulassungsstelle des Landratsamtes Harz in Halberstadt oder der Dienststelle in Wernigerode richtig. Die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist unabhängig von Ihrem Wohnort im Kreisgebiet bei beiden Dienststellen möglich. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie Ihren Firmensitz im Kreisgebiet nachweisen. Eine Zulassung auf den Zweitwohnsitz ist nicht möglich!
Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, haben wir für Sie eine Checkliste erstellt, mit der Sie leicht überprüfen können, ob Ihre Unterlagen vollständig sind.
Sie finden uns in Halberstadt, Friedrich-Ebertstraße 42, Dienstgebäude III und in Wernigerode im Dornbergsweg 39 a.
Unsere Postanschrift lautet:
Landkreis Harz
Ordnungsamt/Kfz-Zulassung
Friedrich-Ebert-Str.42
38820 Halberstadt
Wir sind für Sie auf folgenden Kommunikationswegen erreichbar:
Tel.: 03941 5970-4269 oder 03941 5970-2714
Fax: 03941 5970-4295 oder 03941 5970-2750
E-Mail: zulassung@kreis-hz.de
Unsere Öffnungszeiten sind an beiden Standorten identisch:
Montag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis: Längere Wartezeiten ergeben sich insbesondere an Brückentagen, vor und nach Feiertagen sowie meist auch an den Tagen um den Monats-, Quartals-und Jahreswechsel.
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