Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Harz

Die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Harz wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms “Demokratie leben!“ gefördert. Für die Förderperiode 2025 bis 2032 stehen damit Mittel zur Verfügung, um zivilgesellschaftliche Projekte für ein demokratisches Miteinander im Landkreis Harz zu fördern

Das Bundesprogramm „Demokratie leben" ist eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung. Es verfolgt Ziele in drei Handlungsfeldern:

  • Demokratie fördern
  • Vielfalt gestalten
  • Extremismus vorbeugen

Weitere Informationen zum Bundesprogramm "Demokratie leben!" sind auf der Internetseite “Demokratie leben!“ zu finden.

Was ist eine Partnerschaft für Demokratie?
Die Partnerschaft für Demokratie hat folgende Struktur:

  • Federführendes Amt (Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte)
    Aufgaben: Umsetzung der konkreten Ziele der Partnerschaft für Demokratie, Beantragung von Bundesmitteln, deren Weiterleitung sowie Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung und Abrechnung der Fördermittel.
  • Koordinierungs- und Fachstelle (Evangelische Kirchengemeinde Quedlinburg)
    Aufgaben: Gesamtkoordinierung in Zusammenarbeit mit dem federführenden Amt, dem Bündnis, dem Jugendforum und weiteren Akteuren. Inhaltlich-fachliche Beratung von Interessierten, die Einzelmaßnahmen umsetzen möchten
  • Bündnis
    Aufgaben: Strategische Planung, Prüfung der von zivilgesellschaftlichen Organisationen beantragten Einzelmaßnahmen und Empfehlung zur Förderung.
  • Jugendforum
    Aufgaben: Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der Partnerschaft für Demokratie, Bereitstellung eines Jugendfonds für selbstkonzipierte Projekte.

Was wird gefördert?
Gefördert werden: Aktionen, Veranstaltungen und Projekte, die dazu beitragen, vielfalt zu gestalten, Demokratie zu fördern und Extremismus vorzubeugen. Haben Sie eine Idee oder planen Sie bereits eine Aktion, dann beraten wir Sie gern.

Wer wird gefördert?
Antragsteller müssen juristische Personen sein, die gemeinnützig sind und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Buchhaltung nachweisen können.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragsformulare stehen auf der Internetseite Partnerschaft für Demokratie zum Download zur Verfügung. Anträge sollten mindestens zwei Monate vor der geplanten Umsetzung eingereicht werden.

Weitere Informationen, Beratung und Kontakt: