Neu ab 1. März: Nur noch mit Termin in die Fahrerlaubnisbehörde und die Kfz-Zulassungsbehörde
Ab 1. März ist für den Besuch der Fahrerlaubnisbehörde und der Kfz-Zulassungsbehörde im Wernigeröder Dornbergsweg 39a ein Termin erforderlich. „Besucher ohne Terminbestätigung können leider nicht mehr bedient werden“, erklärt Klaus Bendixen. Ausgenommen seien nach Worten des Kreisordnungsamtsleiters allerdings Notfälle, wie etwa der Verlust des Führerscheins oder ein Diebstahl von Kennzeichen.
Die Umstellung auf reine Terminvergabe dient der Effizienzsteigerung, besseren Planbarkeit für Bürger und Mitarbeiter, Verkürzung der Wartezeiten vor Ort und der gezielten Ressourcenverteilung, um auch Online-Dienste wie i-Kfz zu bedienen – dadurch wird der Ablauf transparenter und schneller, auch wenn es anfänglich Umstellungsschwierigkeiten geben kann.
Ihren Termin können Bürger über die Online-Terminvergabe buchen.
Im Anschluss muss der gebuchte Termin noch per E-Mail bestätigt werden.
Im Interesse aller bittet der Landkreis Harz darum, dass Termine, die Bürger nicht wahrnehmen können, per E-Mail möglichst umgehend abzusagen. So könnten die freigewordenen Kapazitäten wieder neu vergeben werden.
Derzeit besteht eine hohe Nachfrage an Terminen. Es empfiehlt sich, mehrfach am Tag nachzuschauen, ob neue Termine freigegeben oder spontan abgesagt worden sind. „Bitte kontaktieren Sie uns nur in Notfällen per E-Mail oder Telefon, die Mitarbeiter können auf kein zusätzliches Terminkontingent zugreifen“, hebt Bendixen hervor.



