BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr | _SystemArtikel

Schornsteinfegerwesen

Schornsteinfegerwesen

Zum 01.01.2013 ist das Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) in Kraft getreten. Die nunmehrigen „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“ (bBSF) sind in den ihnen zugewiesenen Bezirken nur noch für die sogenannten „hoheitlichen Tätigkeiten“ wie die Feuerstättenschau aller Feuerstätten und Schornsteine, die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine, die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen und die Erstellung des sogenannten Feuerstättenbescheides zuständig.

Weitere Informationen können dem SchfHwG entnommen werden. Den Link finden Sie auf dieser Seite.

Die Höhe der Vergütungen für diese Tätigkeiten sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vom 16.06.2009  BGBl. I S. 1292), zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 08.04.2013 (BGBl. I S. 760) sowie in der Verordnung über die Ausführung von Kehr- und Überprüfungsarbeiten und den dazugehörigen Gebühren (KÜO LSA) vom 17.05.2013 (GVBl. LSA S. 249) verbindlich festgelegt.

Für die Ausführung der eigentlichen Kehr- und Überprüfungstätigkeiten haben die Grundstückseigentümer dagegen die Möglichkeit, ihren zuständigen bBSF zu beauftragen oder aber sich ein entsprechend qualifiziertes Unternehmen auf dem freien Markt zu suchen.

Die Eigentümer der Liegenschaften sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten gegenüber den bBSF durch Zusendung der Formblätter nachzuweisen. Die Höhe der Vergütung für diese Tätigkeiten ist nicht mehr in Gebührenordnungen festgelegt, sondern im Grundsatz zwischen den Grundstückseigentümern und den anbietenden Firmen frei aushandelbar.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt des Landkreises Harz.

Bitte wenden Sie sich an den

Landkreis Harz

Ordnungsamt

Friedrich-Ebert-Str. 42

38820 Halberstadt

Haus III / Zimmer 317 und 320

 

Sie erreichen uns unter den nachstehenden Kontaktdaten:

 

Telefonnummer:        03941 – 5970 4227

                                03941 – 5970 4399

                                03941 – 5970 4523

Faxnummer:             03941 – 5970 136203

                               03941 – 5970 136204

                               03941 – 5970 136433

oder per E-Mail unter   ordnungsamt@kreis-hz.de

 

Rechtsgrundlage

 

Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (SchfHwG)

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Fachaufsicht liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Wirtschaft, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)

 

Wo finde ich meinen zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister?

 

http://www.schornsteinfegerinnung-md.de/

 

Wo finde ich weitere zugelassene freie Schornsteinfegerbetriebe?

 

www.bafa.de (dort weiter unter: Weitere Aufgaben à Schornsteinfegerregister)