Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen
„Soziale Sicherung aus einer Hand - umsichtig, kompetent und engagiert.“
Sachgebietsleiterin:
Frau Wambsganß
Haben Sie Fragen?
So erreichen Sie uns:
Telefon: 03941 59 70 59 20
E-Mail: sozialamtsae@kreis-hz.de
Das machen wir:
- Wir sind Ansprechpartner für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können oder in einer Notsituation sind
- vollständige Bearbeitung der Anträge auf Sozialhilfe
- Verschiedene Möglichkeiten der Sozialhilfe prüfen und bewilligen oder ablehnen,
zum Beispiel:- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
- Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (kurz: BerRehaG)
Ausgleichszahlungen gibt es, um berufliche Nachteile wegen politischer Verfolgung in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (kurz: DDR) auszugleichen.
Sie können einen Antrag auf Ausgleichsleistungen stellen, wenn Sie laut BerRehaG als Verfolgte von der zuständigen Landesbehörde (Rehabilitationsbehörde Sachsen-Anhalt) anerkannt sind.
Und: Wenn Sie dafür eine Bescheinigung haben. - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
zum Beispiel:
Übernahme von Mietkosten einer Person, während die Person im Gefängnis ist - Krankenhilfe
Sie brauchen Krankenhilfe, wenn Sie keinen Versicherungsschutz durch eine Krankenkasse haben. Mit der Krankenhilfe werden nur die Hilfen abgedeckt, die auch im Leistungskatalog der Krankenkassen vorhanden sind - Schuldnerberatung im Landkreis Harz
Sie können sich bei den Schuldnerberatungsstellen im Landkreis melden, wenn Sie von einer Überschuldung betroffen sind. Das Angebot kostet nichts. - Bestattungskosten
- Übernahme von Mietschulden
- Sozial- und Familienpass
Hinweis:
Sie können einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, wenn Sie:
- Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können
oder
- in einer Notsituation sind
Bekommen Sie bereits Leistungen beim Jobcenter oder eine andere Sozialleistung?
Dann können Sie keinen Antrag auf Sozialhilfe stellen.
Das ist unser Ziel:
- kurze und zeitnahe Bearbeitung der Anträge
Das sind die Rechtsgrundlagen für das Sachgebiet:
- BerRehaG – Berufliches Rehabilitierungsgesetz
Hier können Sie uns besuchen:
Schwanebecker Straße 14
2. Obergeschoss
38820 Halberstadt
Hier können Sie Ihre Briefe an uns hinschicken:
Landkreis Harz
Sozialamt
Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen
Postfach 1542
38805 Halberstadt
Hinweis:
Sie wissen nicht, welche Hilfe für Sie die Richtige ist?
Dann stellen Sie einen formlosen Antrag.
Erklären Sie uns darin Ihr Anliegen oder Ihr Problem.
Bitte füllen Sie unbedingt die Kontaktdaten aus, sodass wir uns bei Ihnen melden können.
Nutzen Sie dafür folgenden Vordruck: „formloser Antrag“