Örtliches Teilhabemanagement

Das Örtliche Teilhabemanagement (ÖTHM) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am sozialen Leben.
Es wird vom Land Sachsen-Anhalt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
In unserem Flyer finden Sie ausführliche Informationen über das Projekt.





Informationen in Leichter Sprache finden sie im Download-Bereich.

 

 

INKLUSIVE TEILHABE FÖRDERN

Das Örtliche Teilhabemanagement startete im April 2023 in eine neue Förderphase und wird gefördert aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds Plus.

Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen Leben zu fördern. Die Teilhabemanagerinnen beschäftigen sich mit den Themen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Kultur, Mobilität, Tourismus und Wohnumfeld.

NEWSLETTER ÖRTLICHES TEILHABEMANAGEMENT

Zu unserem Newsletter können Sie sich gerne über das Formular anmelden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte einscannen und an  schicken.

Der Newsletter erscheint vier Mal im Jahr. Die ausführlichen Artikel finden Sie bei uns auf der Internetseite.

HANDLUNGSKONZEPT LANDKREIS HARZ

Der Landkreis Harz setzt mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes für Inklusion und Barrierefreiheit ein wichtiges Zeichen für Teilhabe und Gleichberechtigung.

TEILHABEMANAGER

Bildung / Teamkoordinator und Sachgebietsleiter

Michael Reichel
Telefon: 03941 5970-4502
E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

Gesundheit und Wohnumfeld

Esther Jödecke
Telefon: 03941 5970-4506
E-Mail:

Kultur, Tourismus und Mobilität

Uta Müller
Telefon: 03941 5970-4508
E-Mail:

Arbeit

Nadine Knöchel
Telefon: 03941 5970-4599
E-Mail: teilhabe@kreis-hz.de

 

Die Sprechstunde ist montags von 9-11 Uhr.

Oder Sie machen einen Termin im Internet. Hier finden Sie die Online-Terminvereinbarung.

Hier besuchen Sie uns:

Landkreis Harz Sozialamt
Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt

 

So kommen Sie mit dem Auto zu uns

Das Örtliche Teilhabemanagement befindet sich im Landkreisgebäude, Schwanebecker Straße 14, 38820 Halberstadt.
Geben Sie diese Adresse bitte in Ihr Navigationsgerät ein.

Vor dem Gebäude stehen Parkplätze zur Verfügung.
Ein barrierefreier Parkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe des Eingangs.

 

So kommen Sie mit dem Bus oder der Straßenbahn zu uns

Ab dem Hauptbahnhof Halberstadt erreichen Sie uns mit der Straßenbahnlinie 1 sowie mit verschiedenen Stadtbuslinien.
Steigen Sie an der Haltestelle „Schwanebecker Straße“ aus.
Von dort sind es nur wenige Gehminuten bis zum Landkreisgebäude.

 

Eingang und Zugang

Der Eingang ist barrierefrei.
Ein Fahrstuhl bringt Sie in alle Etagen.

Wenn Sie in der 3. Etage aus dem Fahrstuhl steigen, halten Sie sich links.
Unsere Büros befinden sich in den Räumen: 3.411, 3.413, 3.423.

 

Hier schicken Sie Ihre Briefe hin:
Landkreis Harz
Sozialamt Integration und Inklusion
Postfach 1542
38805 Halberstadt

Downloads

Sozialverband Deutschland (SOVD)

Zwei Menschen sitzen an einem Tisch. Einer ist der Berater und es sind Sprechblasen mit Symbolen abgebeildet. Symbole sind: Geldscheine, ein Haus und ein Arzt.

Der SoVD ist der älteste Sozialverband Deutschlands.
Generationsübergreifend ist er für alle Menschen offen.
Vorrangiges Ziel ist die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen in allen Lebenslagen.
Zudem unterhält der SoVD zwei Berufsbildungswerke in Stendal und Bremen. Hierbei geht es um die berufliche Erstausbildung junger Menschen mit Behinderung.
Der SoVD gliedert sich in Landes-, Kreis- und Ortsverbände.
Nähere Informationen finden Sie hier.

Zu den Kernaufgaben des SoVD gehört die qualifizierte Sozialberatung zu den Themen:

  • Behinderung und Schwerbehindertenrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Pflegeversicherung
  • Rentenrecht
  • Gleichstellung
  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilferecht
  • Unfallversicherung
  • Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Der Sozialverband hilft Betroffenen durch den Dschungel der Bürokratie, unterstützt bei Antragstellungen, gibt Argumentationshilfen und hilft bei vielen weiteren Themen auf dem Gebiet des Sozialrechts.
Die Beratungen sind vertraulich und kostenfrei.

Für Mitglieder gehört neben der rechtlichen Beratung auch die Vertretung vor den Sozialverwaltungen und vor den Sozialgerichten zur Kernkompetenz.
In diesen Fällen arbeitet der Sozialverband vertrauensvoll mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen.

Regional veranstaltet der SoVD viele Freizeitaktivitäten für seine Mitglieder.

Jeder kann Mitglied werden.
Die Mitgliedschaft im SoVD kann allein, mit Partner oder in Familie abgeschlossen werden. Hier kann man sich über die Kosten informieren.

Text in einfacher Sprache:

Der Sozial-Verband ist eine Beratungs-Stelle.

In der Beratungs-Stelle arbeiten Fachkräfte.

Sie beraten Menschen mit Behinderung und Angehörige.

Zum Beispiel helfen sie bei:

  • Anträgen
  • Versicherungen
  • Rente

Die Beratung ist kostenlos.

 

Quelle:
https://www.sovd.de/