Vaterschaftsanerkennung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Die Anerkennung geschieht durch den Vater in öffentlich beurkundeter Form.

Die Vaterschaft zu einem Kind nicht verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt beim Jugendamt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Beide können zusammen oder getrennt beim Jugendamt vorsprechen. Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.

Die Vaterschaftsanerkennung ist möglich:

  • zum Kind einer nicht verheirateten Mutter;
  • zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Angaben eines Scheidungsverfahrens geboren worden ist.

Wann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam?

Durch persönliche Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form bei den Behörden, durch die auch die Vaterschaft anerkannt wird. Die Anerkennung ist vor der Geburt möglich.

Erforderliche Unterlagen:

  • Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Anerkennenden oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Personalausweis oder Reisepass jedes anwesenden Elternteils


Gebühren:

Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt und beim Standesamt ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Wer ist zuständig ?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes bzw. bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Kindesmutter. Im folgenden sind die Zuständigkeiten nach den entsprechenden Buchstabenbereichen aufgelistet:

Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes + Vertretung Sachbearbeiterin  Tel.-Nr. Fax-Nr. Raum E-Mail
A-Bos Mo-Mz; P Frau Graser  03941/ 5970 5907 03941 / 5970 136364 E219 beistandschaften@kreis-hz.de
Bot - Bz; C; D; E; Fa – Fl Ma- Mn; N; Oq-Oz; Wa-We Frau Zinn  03941/ 5970 2157 03941 / 5970 136364 E219 beistandschaften@kreis-hz.de
Fm – Fz; G; Ha; Hi    Frau Knobloch  03941/ 5970 2142 03941 / 5970 136364 E217 beistandschaften@kreis-hz.de
H (außer Ha und Hi); I; Ka – Kn; Ta U  Frau Müller 03941/ 5970 5909 03941 / 5970 136364 E226 beistandschaften@kreis-hz.de
Ko – Kz; L; Oa – Op Wf-Wz, X,Y, Z  Frau Brüssel-Schrader  03941/ 5970 5908 03941 / 5970 136364 E222 beistandschaften@kreis-hz.de
S    Frau Redlich 03941/ 5970 6418 03941 / 5970 136364 E224 beistandschaften@kreis-hz.de
J, Q,R, Tb-Ti To-Tz, V

Frau Denecke

03941/ 5970 2143 03941 / 5970 136364 E224 beistandschaften@kreis-hz.de

 

Kontakt:

Besucheranschrift: Landkreis Harz, Jugendamt, Schwanebecker Str.14, 38820 Halberstadt

Postanschrift: Landkreis Harz, Jugendamt, Postfach 15 42, 38820 Halberstadt

Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag von 08:00 bis 10:00 Uhr

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Erforderliche Nachweise für VA und SO.doc
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