Verwaltungsfachangestellte beim Landkreis Harz

Möchtest du eine Ausbildung im öffentlichen Dienst beginnen?
Arbeitest du gern im Team?
Schätzt du den Kontakt zu Menschen?
Und suchst einen Ausbildungsberuf mit Perspektiven und Aufstiegschancen?
Verwaltungsfachangestellte erledigen allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten im Landkreis Harz. So sind sie beispielsweise mit der Antragsbearbeitung, Auskunftsgewährung, Bescheiderteilung und Kostenrechnung im Sozialamt oder im Ausländer-, Jugend-, Gesundheits- oder Baubereich befasst. Sie stehen im direkten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern oder auch anderen Behörden.
In der Ausbildung lernen Verwaltungsfachangestellte die Funktion und Anwendung von Rechtsvorschriften kennen und diese in der Praxis anzuwenden und zu vertreten.
Zuverlässigkeit, Lern- und Leistungsbereitschaft, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein gehören zu den wichtigsten persönlichen Voraussetzungen. Auch Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Hilfsbereitschaft sind wichtige soziale Kompetenzen, über die du verfügen solltest.
Ansprechpartner: |
Amt für Organsisation und Personal Sachgebiet Aus- und Fortbildung/Bezügeabrechnung Doreen Breitschuh Friedrich-Ebert-Straße 42 38820 Halberstadt Tel. 03941 5970-4392 |
Bewerbungsfrist: | Ende August beginnt und Anfang Oktober endet die Bewerbungsphase für das kommende Ausbildungsjahr |
Einstellungstermin: | 1. August eines jeden Jahres |
Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
Voraussetzungen: |
- erweiterter Realschulabschluss - erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungs- und Testverfahren - gesundheitliche Eignung |
Ausbildungsverlauf: |
1. Theorie Die theoretische Ausbildung findet an zwei Orten statt: 1. Berufsbildende Schulen Geschwister Scholl in Halberstadt/OT Böhnshausen http://www.bbs-halberstadt.de/ 2. Studieninstitut Magdeburg http://www.sikosa.de/ |
2. Praxis Während der praktischen Ausbildungszeiten werden die Auszubildenden in den einzelnen Ämtern und Fachbereichen des Landkreises eingesetzt. |
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Die Auszubildenden lernen die Verwaltungspraxis kennen und In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung zu absolvieren. |
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Ausbildungsvergütung: (gültig ab 01.03.2019) |
1. Lehrjahr: 1.018,26 EUR 2. Lehrjahr: 1.068,49 EUR 3. Lehrjahr: 1.114,02 EUR |
Vermögenswirksame Leistung: 13,29 Euro |
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Urlaubsanspruch: | 30 Ausbildungstage je Kalenderjahr |
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Ende der Ausbildung: | Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Abschlussprüfung. |
Übernahmemöglichkeiten für Auszubildende in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen bei entsprechenden Voraussetzungen gemäß der Dienstanweisung "Festlegung des Verfahrens zur Übernahme von Auszubildenden des Berufsbildes "Verwaltungsfachangestellter" in ein Beschäftigungsverhältnis nach Beendigung der Ausbildung" |