Vormundschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Ein Minderjähriger (unter 18 Jahren) erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in Angelegenheiten der Person oder des Vermögens zu vertreten. Das ist der Fall, wenn den Eltern die Personen- oder Vermögenssorge ganz oder teilweise entzogen wurde.
Ein Minderjähriger erhält auch dann einen Vormund, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
In der Regel wählt das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des zuständigen Jugendamtes den Vormund aus.
Zunächst sollen Personen in Betracht kommen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer wirtschaftlichen Lage und sonstigen Umständen geeignet und in der Lage sind, die Vormundschaft zu übernehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise: Vormundschaft beantragen ( Harz )
Folgende Mitarbeiterinnen sind als Amtsvormund-/pfleger im Landkreis Harz - Jugendamt tätig:
Frau Ecklebe, Raum 3.318, Telefon: 03941 5970-2167, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Frau Brehme, Raum 3.307, Telefon: 03941 5970-6404, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Frau Ballin, Raum 3.307, Telefon: 03941 5970-2148, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Herr Wiekert, Raum 3.309, Telefon: 03941 5970-2149, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Frau Eule, Raum 3.307, Telefon: 03941 5970-2114, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Frau Spott, Raum 3.320, Telefon: 03941 5970-2115, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Frau Raake , Raum 3.320, Telefon: 03941 5970-5902, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Frau Lubitz, Raum 3.309, Telefon: 03941 5970-5925, E-Mail: amtsvormundschaften@kreis-hz.de
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

