Befreiung von den Kindertagesbetreuungskosten beantragen
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise: Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen ( Harz )
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Einen Antrag auf Befreiung von den Kitakostenbeiträgen stellen Sie beim Sachgebiet Elterngeld/ Kitakostenbefreiung des Landkreises Harz. (siehe „An wen muss ich mich wenden?“)
Zur Beantragung einer Ermäßigung (z. B. bei Geschwistern) des Kitakostenbeitrages wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung.
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut wird, richtet sich die Höhe der Betreuungskosten nach Ihrem Einkommen.
Dabei müssen Sie nur so viel Beitrag zahlen, wie Sie nach Ihrem Einkommen und Ihrer Lebenssituation tragen können – ohne Ihren Lebensunterhalt zu gefährden.
Haben Sie ein geringes Einkommen oder verringert sich Ihr Einkommen deutlich, können Sie eine Befreiung der Kosten beantragen.
Sie können auch eine Befreiung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Grundsicherungsgeld,
- Sozialhilfe,
- Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber,
- Kinderzuschlag,
- Wohngeld.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise: Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen ( Harz )
Nachname des Kindes beginnt mit: A, S, V Telefonnummer: 03941 5970-2130, Raum: 2211 E-Mail: kita1@kreis-hz.de
Nachname des Kindes beginnt mit: B, F, J, N, P Telefonnummer: 03941 5970 2125, Raum: 2213 E-Mail: kita3@kreis-hz.de
Nachname des Kindes beginnt mit: C, E, G, I, L, M, O, Q, U, Telefonnummer: 03941 5970-2135, Raum: 2211 E-Mail: kita2@kreis-hz.de
Nachname des Kindes beginnt mit: D, R, W-Z, Telefonnummer: 03941 5970-2129, Raum: 2213 E-Mail: kita1@kreis-hz.de
Nachname des Kindes beginnt mit: H, K, T, Telefonnummer: 03941 5970-2107, Raum: 2213 E-Mail: kita2@kreis-hz.de
Wenden Sie sich an das Jugendamt.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.
- Sie können die Betreuungskosten nicht bezahlen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise: Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen ( Harz )
Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter. (siehe "An wen muss ich mich wenden?")
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
