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Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein.
  • Diese prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Immissionsschutzbehörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

  • Sie wollen eine Tankstelle in Betrieb nehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Was sollte ich noch wissen?

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt