Fischereischein beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen, wenn es verlangt wird.
Dabei wird unterschieden in:
- Fischereischein, der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt, sowie
- Friedfisch- und Sonderfischereischeine.
Sie benötigen keinen Fischereischein, wenn Sie
- einen Inhaber eines Fischereischeines beim Fischfang unterstützen,
- während eines Lehrgangs, unter Aufsicht des Ausbilders, fischen.
Verfahrensablauf
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise: Fischereischein beantragen ( Harz )
Untere Fischerbehörde
Telefon: 03941 5970-4395
E-Mail: fischerei@kreis-hz.de
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige untere Fischereibehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
Für den Erwerb eines Fischereischeines müssen Sie zunächst die Fischerprüfung bestehen.
Jugendfischereischein:
Jugendliche können nur einen Jugendfischereischein erwerben, für den Sie eine Jugendfischerprüfung abgelegt haben müssen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang.
Friedfischfischereischein:
Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, haben die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben. Hierfür muss eine Friedfischfischerprüfung abgelegt werden.
Sonderfischereischein:
Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zeugnis über bestandene Prüfung
- gegebenenfalls Gleichstellung durch die obere Fischereibehörde
- gegebenenfalls der Nachweis über die Ausbildung als Berufsfischer
- schriftliche Erklärung nach Anlage 4 der AB-FischG
- Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- gegebenenfalls der letzte Fischereischein des Antragstellers
Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen können oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 4 Jahre pro Jahr
Gebühr
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre
Gebühr
Sonderfischereischeine auf Lebenszeit
Gebühr
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr pro Jahr
Gebühr
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
