Seit dem 01.09.2020 sind die Waffenhändler an das Nationale Waffenregister (NWR) angeschlossen. Sofern Sie eine Waffe zu einem Händler in Reparatur geben, oder gänzlich an einen Händler überlassen wollen bzw. ein Waffe ... weiter lesen ...
Seit der letzten Änderung des Waffengesetzes ist die Waffenbehörde verpflichtet, alle Erlaubnisinhaber in Abständen von 5 Jahren auf das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses zu überprüfen (§ 4 Abs. 4 ... weiter lesen ...
Bisher war es möglich, mit der gelben Waffenbesitzkarte für Sportschützen eine unbegrenzte Anzahl von den entsprechenden Waffen zu erwerben.
Seit 01.09.2020 begrenzt der Gesetzgeber die gelbe Waffenbesitzkarte für ... weiter lesen ...
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